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Illustration des Siegs von Amazon vor dem EuGH
Foto: Retail-News Deutschland

Digital Services Act: Amazon muss Anzeigenbibliothek (doch) veröffentlichen

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Nach einer Entscheidung des EuGH muss Amazon eine öffentliche Datenbank mit Werbeanzeigeninformationen einrichten, eine Forderung des Digital Services Act. Die Entscheidung hebt eine frühere Aussetzung auf und verstärkt die Transparenzbemühungen im digitalen Raum. Amazon hatte gegen die Einstufung als „sehr große Online-Plattform“ Widerspruch eingelegt, muss nun aber den EU-Regelungen nachkommen, um Strafen zu vermeiden.

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Die Europäische Union verstärkt ihre Bemühungen um Transparenz im digitalen Raum, was Amazon dazu zwingt, eine öffentlich zugängliche Online-Datenbank mit Informationen über auf seiner Plattform laufende Anzeigen einzurichten. Diese Entwicklung folgt einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH), die eine frühere Aussetzung der Anforderung durch das EU-Gericht aufhebt.

Der Digital Services Act (DSA) der EU, ein Regelwerk zur Online-Verwaltung und algorithmischen Rechenschaft, welches seit Ende August 2023 für Amazons Marktplatz gilt, beinhaltet diese Anforderung zur Anzeigentransparenz. Während andere Technologieriesen, die unter den DSA fallen, sich bereits an die Vorgabe zur Transparenz von Werbeanzeigen gehalten haben, hatte Amazon gegen seine Einstufung Widerspruch eingelegt und erreichte letztes Jahr vorübergehend eine Aussetzung dieser Anforderung.

Jedoch revidierte der EuGH am Mittwoch diese Entscheidung, mit der Begründung, dass der Europäischen Kommission, die für die Überwachung der Einhaltung der DSA-Regeln durch Amazon zuständig ist, die Möglichkeit zur Stellungnahme während des Verfahrens verwehrt wurde. Dies verstieß gegen den Grundsatz, dass die Parteien gehört werden müssen.

Der EuGH wies auch Amazons Antrag auf vorläufige Maßnahmen zurück. Trotz ernsthafter Bedenken seitens Amazon gegen die Pflicht zur Veröffentlichung eines Anzeigenarchivs, müssten diese gegen die Interessen der EU-Gesetzgeber und deren Absichten bei der Verabschiedung des Gesetzes abgewogen werden. Eine potenziell jahrelange Verzögerung in diesem Bereich der Compliance würde die Ziele des DSA untergraben.

In einer Stellungnahme, die dem renommierten Blog TechCrunch vorliegt, drückte ein Sprecher von Amazon Enttäuschung über die Entscheidung aus und beharrte überraschenderweise darauf, dass Amazon nicht unter die Definition einer „sehr großen Online-Plattform“ unter dem DSA falle und daher nicht als solche eingestuft werden sollte.

Die jüngste Entscheidung ist nicht nur ein Sieg für die Kommission, sondern auch für die Transparenz auf Plattformen, da sie Amazon nun dazu zwingt, offener über die angezeigten und monetarisierten Anzeigen zu sein. Amazon setzt seinen Rechtsstreit gegen die Einstufung seines Marktplatzes als „sehr große Online-Plattform“ unter dem DSA fort, muss jedoch in der Zwischenzeit den gesamteuropäischen Regelungen nachkommen, um Untersuchungen wegen Nichteinhaltung und das Risiko hoher Geldstrafen zu vermeiden.

Mehr zu diesen Themen gibt es hier: Amazon, Europa, Politik, Recht

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