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EU-Einführung der CSRD: Meilenstein in der Berichtspflicht zu Nachhaltigkeit

Symbole zu Nachhaltigkeit und Corporate Sustainability
Foto: Gerd Altmann / Pixabay

Die sogenannte Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der Europäischen Union stellt eine signifikante Entwicklung dar, die darauf abzielt, die Berichterstattung über Nachhaltigkeitsaspekte von Unternehmen zu verstärken und zu standardisieren. Das bereits im Dezember letzten Jahres verabschiedete Gesetz wird für auch für zahlreiche Handelsunternehmen in Deutschland bereits für dieses Jahr operative Publikationsauswirkungen haben. Die neue Richtlinie erweitert daher die bisherigen Anforderungen der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD) und bringt tiefgreifende Veränderungen für die betroffenen Unternehmen – auch außerhalb bisheriger Publikationspflichten für börsennotierte Unternehmen.

Ziele und Hintergrund

Die CSRD zielt darauf ab, Transparenz in Bezug auf die Nachhaltigkeitsleistungen von Unternehmen zu erhöhen. Dies soll den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft unterstützen und Investoren, Verbrauchern sowie der breiten Öffentlichkeit ermöglichen, fundierte Entscheidungen auf Basis umfassender Nachhaltigkeitsinformationen zu treffen. Die Richtlinie unterstützt zudem den Europäischen Grünen Deal und trägt zur Realisierung der Klimaneutralität der EU bis 2050 bei​​​​​​.

Anwendungsbereich

Die CSRD gilt für große Unternehmen und Konzerne innerhalb der EU, die sogenanntes „öffentliches Interesse“ wecken (Public Interest Entities, PIEs), unabhängig von ihrer Kapitalmarktorientierung. Konkret betrifft sie Unternehmen, die an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen: eine Bilanzsumme von mehr als 20 Millionen Euro, einen Nettoumsatz von mehr als 40 Millionen Euro und mehr als 250 Mitarbeiter. Mittlere Unternehmen werden ab 2026 in den Anwendungsbereich einbezogen, wobei kleine und kleinste Unternehmen zunächst ausgenommen sind​​​​.

Inhalte und Standards der Berichterstattung

Unternehmen, die unter die CSRD fallen, müssen umfassend über Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte (Environmental, Social, Governance – ESG) berichten. Die Berichterstattung soll insbesondere Informationen zu den sechs EU-Umweltzielen umfassen: Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Schutz der Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zur Kreislaufwirtschaft, Bekämpfung der Umweltverschmutzung sowie Erhalt und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme. Darüber hinaus sind Angaben zu gesellschaftlichen Aspekten und Aspekten der Unternehmensführung erforderlich. Die Berichtsinhalte sollen maschinenlesbar sein, um ihre Analyse und Vergleichbarkeit zu erleichtern​​.

Umsetzungsfristen

Die Umsetzungsfristen für die Veröffentlichung der Nachhaltigkeitsberichte variieren je nach Unternehmensgröße und weiteren Kriterien. Große Unternehmen, die bereits als PIEs klassifiziert sind, müssen ab dem Geschäftsjahr 2024 mit der Berichterstattung beginnen, während für große Unternehmen, die nicht als PIEs gelten, die Frist ab 2025 gilt. Für mittlere Unternehmen gilt die Verpflichtung ab 2026​​.

Die Einführung der CSRD stellt einen bedeutenden Schritt hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft dar, indem sie die Berichterstattung über Nachhaltigkeitsaspekte von Unternehmen erweitert und standardisiert. Dies erhöht die Transparenz und ermöglicht es allen Stakeholdern, fundierte Entscheidungen zu treffen, die sowohl ökologische als auch soziale Kriterien berücksichtigen.

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