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EU stimmt für Verbraucherschutz: Greenwashing-Verbot verabschiedet

Meerblick mit einer illustrierten EU-Flagge als Symbol für Greenwashing
Foto: 8926 / Pixabay

Das Europäische Parlament hat eine wichtige Entscheidung getroffen, die den Weg für einen konsequenteren Verbraucherschutz und eine transparentere Marktpraxis ebnet. Mit einer Mehrheit von 593 zu 21 Stimmen bei 14 Enthaltungen haben die Abgeordneten ein Gesetz verabschiedet, das auf eine effektive Bekämpfung des Greenwashings abzielt. Greenwashing, das irreführende Hervorheben angeblich umweltfreundlicher Merkmale von Produkten, stellt seit langem ein Dilemma dar, welches das Vertrauen der Verbraucher in nachhaltige Produkte und Dienstleistungen untergräbt.

Die Kernpunkte des Greenwashing-Verbots:

  1. Verbot allgemeiner Umweltaussagen: Marken dürfen keine allgemeinen Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“, „biologisch abbaubar“, „natürlich“, „klimaneutral“ oder „öko“ ohne stichhaltige Beweise verwenden. Nur Nachhaltigkeitslabel, die auf offiziellen Zertifizierungssystemen beruhen oder von öffentlichen Behörden etabliert wurden, sind zulässig.
  2. Regulierung von Kompensationsbehauptungen: Die Gesetzgebung verbietet Aussagen, die darauf hindeuten, dass Produkte aufgrund von Kompensationsprogrammen einen neutralen, reduzierten oder positiven Einfluss auf die Umwelt haben.
  3. Fokus auf Produktdauerhaftigkeit: Es werden klare Regeln eingeführt, die die Sichtbarkeit von Garantieinformationen erhöhen und die Einführung eines harmonisierten Labels fordern, das Produkte mit verlängerter Garantiezeit hervorhebt. Unbegründete Haltbarkeitsbehauptungen, Aufforderungen zum vorzeitigen Austausch von Verbrauchsmaterialien oder falsche Behauptungen über die Reparierbarkeit von Produkten werden verboten.

Die Bedeutung des Gesetzes:

Diese Gesetzgebung ist ein entscheidender Schritt in Richtung eines nachhaltigeren und verbraucherfreundlicheren Marktes. Sie zielt darauf ab, irreführende Praktiken zu unterbinden, die sowohl die Umwelt als auch die Verbraucher schädigen. Durch die Stärkung der Transparenz und die Förderung von Vertrauen in nachhaltige Produkte erhofft sich das Europäische Parlament, dass Verbraucher bewusstere Entscheidungen treffen und so einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz leisten können.

Nächste Schritte:

Nach der Zustimmung des Europäischen Parlaments muss das Gesetz nun vom Rat der Europäischen Union endgültig gebilligt werden. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU haben die Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Die Abgeordnete Biljana Borzan, Berichterstatterin des Parlaments, kommentierte das Gesetz mit den Worten: „Dieses Gesetz wird das tägliche Leben aller Europäer verändern! Wir werden uns von der Wegwerfkultur abwenden, das Marketing transparenter machen und die vorzeitige Obsoleszenz von Gütern bekämpfen. Die Menschen werden in der Lage sein, Produkte zu wählen, die dank zuverlässiger Labels und Werbung haltbarer, reparierbarer und nachhaltiger sind. Vor allem aber können Unternehmen die Menschen nicht mehr täuschen, indem sie behaupten, dass Plastikflaschen gut sind, weil das Unternehmen irgendwo Bäume gepflanzt hat – oder indem sie etwas als nachhaltig bezeichnen, ohne zu erklären, wie“​​​​​​​​​​.

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