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EU will Vorschriften zur Produkthaftung anpassen

Illustration eines Schloss mit EU-Symbolik und einer Landkarte von Europa
Foto: Tumisu / Pixabay

Die Europäische Union hat eine wegweisende Reform der Produkthaftungsrichtlinie beschlossen, die den Verbraucherschutz erheblich stärkt und die Richtlinie in ein digitale Zeitalter führt. Diese Änderung, die fast vier Jahrzehnte nach der Einführung des ursprünglichen Gesetzes erfolgt, erweitert den Anwendungsbereich der Produkthaftung und macht es für Verbraucher einfacher, Entschädigung für Schäden durch fehlerhafte Produkte zu erhalten.

Die neuen Regeln, die auf eine Einigung der Unterhändler des Europäischen Parlaments und der EU-Staaten zurückgehen, dehnen den Begriff des „Produkts“ auf digitale Güter und Dienstleistungen aus. Dies umfasst nun auch Software und digitale Fertigungsdateien. Zum ersten Mal wird es möglich sein, Schadenersatz für immaterielle Schäden wie psychische Belastungen oder den Verlust von Daten auf privaten Speichermedien zu verlangen.

Ein weiteres zentrales Element dieser Reform ist die Vereinfachung der Beweislast für Verbraucher. Anstatt den Nachweis eines Produktfehlers und den daraus resultierenden Schaden führen zu müssen, wird diese Hürde insbesondere bei technisch komplexen Produkten abgeschwächt. So könnte ein Gericht ein Produkt als fehlerhaft einstufen, wenn der Fehler aufgrund seiner technischen oder wissenschaftlichen Komplexität schwer nachweisbar ist.

Meret Sophie Noll vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hebt hervor, dass die Regelungen nun Herstellern auch nach dem Verkauf eine anhaltende Verantwortung für ihre Produkte auferlegen, insbesondere im Hinblick auf Software-Updates. Sie kritisiert jedoch die fehlende Beweislastumkehr, die es Verbrauchern weiterhin erschwert, den Zusammenhang zwischen Produktfehler und Schaden nachzuweisen.

Die EU-Abgeordneten haben auch die Möglichkeit einer Entschädigung für den Verlust oder die Beschädigung von Daten, die nicht beruflich genutzt werden, in die Richtlinie aufgenommen. Zusätzlich wurde eine verlängerte Haftungsfrist von 25 Jahren in Fällen vereinbart, in denen Symptome langsam auftreten.

Diese Reform ist ein entscheidender Schritt, um den Verbraucherschutz an das digitale Zeitalter anzupassen und reflektiert die zunehmende Bedeutung digitaler Produkte und Dienstleistungen in unserem Alltag. Die Erweiterung des Haftungsrahmens auf digitale Güter und die Erleichterung der Beweislast sind bedeutende Fortschritte im Kampf für die Rechte der Verbraucher. Obwohl noch einige Herausforderungen bestehen, wie die Frage der Beweislastumkehr, markiert diese Reform einen wichtigen Meilenstein in der Entwicklung des europäischen Verbraucherschutzrechts.

Die endgültige Annahme des Gesetzes durch das Plenum und die EU-Staaten steht noch aus. Nach der offiziellen Zustimmung müssen die Mitgliedstaaten die Richtlinie in nationales Recht umsetzen. Dieser Schritt wird voraussichtlich weitere Diskussionen und Anpassungen mit sich bringen, doch die Richtung ist klar: Die EU macht einen bedeutenden Schritt hin zu mehr Verbraucherschutz in einer zunehmend digitalisierten Welt.

Quelle: u.a. t3n

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