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Frankreich verhängt Millionenstrafe gegen Amazon wegen Mitarbeiterüberwachung

Startseite von Amazon Frankreich
Foto: Amazon.fr

Die französische Datenschutzbehörde CNIL hat eine Geldstrafe von 32 Millionen Euro gegen die Logistiksparte von Amazon verhängt. Der Grund: eine übermäßige Überwachung der Lagermitarbeiter „bis auf die Sekunde“. Laut CNIL standen die Angestellten unter konstantem Druck, mussten jede kurze Unterbrechung ihrer Scanner-Aktivität rechtfertigen und wurden sogar beim Betreten des Lagers bis zum Arbeitsbeginn überwacht. Die Behörde kritisierte insbesondere die umfangreiche Speicherung und statistische Auswertung der Daten über einen Zeitraum von 31 Tagen als unzulässig.

Die Geldstrafe, die drei Prozent des Umsatzes der französischen Amazon-Tochter entspricht, liegt noch unter dem von der EU erlaubten Strafmaß von bis zu vier Prozent. Amazon widerspricht den Vorwürfen vehement und behält sich das Recht vor, Berufung einzulegen, wie die französische Agence France-Presse (AFP) berichtet. Der Konzern argumentiert, dass das umstrittene System Sicherheit, Qualität und Effizienz garantiere.

Während die CNIL die Praktiken von Amazon als illegal und übergriffig einstuft, zeichnet sich ein breiteres Bild: Auch in Deutschland gibt es Diskussionen um die Arbeitsbedingungen bei Amazon. Das Unternehmen steht nicht nur in Frankreich, sondern auch auf europäischer Ebene unter Beobachtung. Die EU-Kommission prüft derzeit die Algorithmen von Amazon und hat ein Verfahren wegen möglicher Verstöße gegen Verbraucherschutzregeln eingeleitet.

Auch in Deutschland wird Amazon für die Arbeitsbedingungen in seinen Logistikzentren immer wieder kritisiert. Beschäftigte erzähen in Insider-Berichten von hohem Druck und ständiger Überwachung, was zu einem Arbeitsklima der Angst führt. Die Überwachungspraktiken, insbesondere die Messung der Arbeitsleistung, sind umstritten und haben bereits zu einigen rechtlichen Auseinandersetzungen geführt. Datenschützer sehen in der detaillierten Erfassung der Mitarbeiterdaten einen schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre. Während einige Mitarbeiter den Druck bestätigen, betont Amazon, dass keine individuellen Produktionsziele gefordert werden.

Die Vorgehensweise von Amazon in Bezug auf die Mitarbeiterüberwachung wirft generell grundlegende Fragen über die Balance zwischen Unternehmensüberwachung und Arbeitnehmerrechten auf. Während die rechtlichen Auseinandersetzungen weitergehen und auch in Frankreich Amazon in Berufung gehen wird, bleibt die Debatte um Datenschutz und angemessene Arbeitsbedingungen aktueller denn je.

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