NewsletterJetzt anmelden – Die wichtigsten Nachrichten einfach per E-Mail erhalten!

Gerichtsurteil: Online-Shop darf Zuschläge für Express nicht voreinstellen

Online-Shop Symbol auf einem Notebook
Foto: Mohamed Hassan / Pixabay

Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat entschieden, dass die Pearl GmbH ihren Expressversand im Onlineshop nicht voreinstellen darf. Diese Entscheidung fiel aufgrund einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). In einigen Fällen war im Pearl-Onlineshop der Expressversand voreingestellt, der einen Euro mehr kostet als der Standardversand.

Ramona Pop, Vorständin des vzbv, betont in der Pressemitteilung, dass kostenpflichtige Zusatzleistungen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Kunden erlaubt sind. „Das Urteil verdeutlicht, dass Verbraucher aktiv ihre Zustimmung zu kostenpflichtigen Zusatzleistungen geben müssen. Eine Voreinstellung durch den Online-Shop ist unzulässig“, erklärt sie.

Die Expressversand-Option war bei „expressfähigen“ Produkten voreingestellt, was bedeutete, dass Kunden diese aktiv abwählen mussten, wenn sie den Standardversand bevorzugten. Das OLG Karlsruhe befand diese Praxis für unzulässig und bestätigte damit das Urteil des Landgerichts Freiburg aus erster Instanz. Das Gesetz schreibt vor, dass Entgelte für Zusatzleistungen im Onlinehandel nicht durch Voreinstellungen vereinbart werden dürfen, um Verbraucher vor ungewollten Zahlungsverpflichtungen zu schützen.

Das Gericht stellte klar, dass das Gesetz alle kostenpflichtigen Zusatzleistungen umfasst, die nicht zwingend notwendig sind, sondern lediglich die Hauptleistung ergänzen. Die Expresslieferung ist eine solche Zusatzleistung und gehört nicht zur Hauptleistung. Darüber hinaus kritisierte das Gericht die mangelnde Transparenz, da der Zuschlag für den Expressversand erst in der Bestellübersicht und nicht bereits im Warenkorb angezeigt wurde.

Das Urteil des OLG Karlsruhe vom 26. März 2024 (Az. 14 U 134/23) ist noch nicht rechtskräftig.

Anzeige

Reseller mit mehreren Sneakers
ANZEIGE

Effiziente Buchhaltung und Auftragsabwicklung für Reseller mit Anifora

Re-Commerce, Second-Hand und Markplätze wachsen ungebrochen. Doch gerade kleinere Reseller stehen vor der Herausforderung, ihre Buchhaltung effizient und rechtskonform zu gestalten. Anifora bietet eine einfache Lösung zur Automatisierung der Auftragsverarbeitung, speziell für Reseller. Das Tool integriert verschiedene Marktplätze mit Buchhaltungstools und sorgt für eine Dokumentation aller Geschäftsvorgänge. Reseller profitieren von erheblicher Zeitersparnis und einem verbesserten Workflow.

Beliebte Beiträge

Laptop und illustriertes Suchfeld für Produktsuchen

State of Search mit Google, Perplexity und Co: Wie Deutschland online sucht

Laut einer Umfrage von Claneo und Appinio bleibt Google die führende Suchplattform in Deutschland, aber das Suchverhalten diversifiziert sich. Jüngere Nutzer nutzen verstärkt Social-Media-Plattformen wie TikTok und KI-Tools wie ChatGPT. Vertrauen spielt eine große Rolle, wobei Google und Amazon als besonders vertrauenswürdig gelten.

RETAIL-NEWS PARTNER

swyytr -der digitale Hub für die Food Economy. Jede Menge Information und Inspiration rund um die Lebensmittelbranche.
[Anzeige]
eRecht24 – Eine der bekanntesten Adressen rund um die wichtigen Themen Internetrecht und Datenschutz.