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Kontroversen und Kompromisse: Parlament segnet neues EU-Lieferkettengesetz ab

Illustration des neuen EU-Lieferkettengesetzes
Foto: Retail-News Deutschland

Das Europaparlament hat grünes Licht für das EU-Lieferkettengesetz gegeben, das den Schutz der Menschenrechte stärken soll. Die Abstimmung erfolgte am Mittwoch in Straßburg, wobei eine Mehrheit der Abgeordneten für das Gesetz stimmte: 374 Abgeordnete stimmten dafür, 235 dagegen, 19 enthielten sich. Das Vorhaben, das in den letzten Zügen noch abgeschwächt wurde, hat innerhalb der deutschen Bundesregierung für Kontroversen gesorgt, besonders wegen der unterschiedlichen Haltungen der FDP und der Koalitionspartner SPD und Grüne.

Das Gesetz zielt darauf ab, europäische Unternehmen verantwortlich zu machen, wenn sie von Menschenrechtsverstöße in ihren Lieferketten profitieren. Vor allem die Textilindustrie, die oft in Entwicklungsländern produzieren lässt, steht dabei im Fokus. Das neue Gesetz ermöglicht es Opfern von Ausbeutung, Schadenersatzforderungen vor europäischen Gerichten geltend zu machen.

Während die FDP eine zu große Belastung für Unternehmen befürchtet, sehen die Grünen und die SPD im Lieferkettengesetz einen wesentlichen Fortschritt für den Schutz von Menschenrechten. Die EU-Staaten müssen dem Vorhaben noch zustimmen, was jedoch als Formsache gilt, da bereits im Ausschuss der ständigen Vertreter eine Mehrheit signalisiert wurde. Trotz der Abstimmung ohne einheitliche deutsche Position, die durch eine Enthaltung der FDP gekennzeichnet war, steht das Gesetz kurz vor der endgültigen Verabschiedung.

Auch der TÜV-Verband begrüßt die Verabschiedung: „Die Einführung der EU-Lieferkettenrichtlinie eröffnet der Europäischen Union die Möglichkeit, weltweit eine Führungsposition im Bereich nachhaltiger Lieferketten einzunehmen. Die Richtlinie verpflichtet große, in der EU tätige Unternehmen dazu, eine gründliche risikobasierte Prüfung ihrer gesamten Lieferkette durchzuführen.“ Das die Richtlinie erfolgreich umgesetzt werden kann, brauche es nun einheitliche Anforderungen, Standards und Leitlinien, so der Verband. Zusätzlich seien Audits und Zertifizierungen von großer Bedeutung, da sie Vertrauen schaffen und sowohl Unternehmen als auch Behörden unterstützen. Gleichzeitig verbessern diese Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher.

Im Vergleich zum deutschen Lieferkettengesetz, das eine zivilrechtliche Haftung ausschließt und seit 2023 für größere Unternehmen gilt, stellt die EU-Regelung eine erweiterte Verpflichtung dar. Obwohl das Gesetz in seinen Anforderungen gegenüber der ursprünglichen Fassung abgeschwächt wurde, stellt es eine Erweiterung dar, indem es Unternehmen mit mindestens 1000 Mitarbeitenden und einem Umsatz von mindestens 450 Millionen Euro betrifft.

Die endgültige Annahme durch die EU-Staaten wird erwartet, nachdem bereits eine Mehrheit im Ausschuss der ständigen Vertreter ihre Zustimmung signalisiert hat.

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