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Lockerung der Cookie-Regel: Freiwillige Nutzung von Einwilligungsdiensten

Cookie-Banner von Retail-News

Die Bundesregierung hat eine neue Verordnung beschlossen, die die Nutzung von Cookie-Bannern im Internet erheblich reduzieren soll. Das Ziel der vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) vorgelegten Verordnung ist es, sowohl das „Surferlebnis“ zu verbessern als auch den Datenschutz zu stärken. Auf Grundlage des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG) wird eine Alternative zu den bislang gängigen Cookie-Bannern geschaffen, die Nutzern erlaubt, ihre Einwilligungsentscheidungen dauerhaft zu speichern.

Laut Bundesminister Dr. Volker Wissing geht es darum, den ständigen Klickaufwand für Nutzer zu verringern und ihnen gleichzeitig mehr Kontrolle über ihre Daten zu geben. „Wir wollen die Cookie-Flut reduzieren und ein angenehmeres Surferlebnis ermöglichen“, so Wissing. Die Verordnung sieht vor, dass unabhängige Dienste zur Einwilligungsverwaltung eingeführt werden, über die Nutzer ihre Cookie-Präferenzen zentral festlegen und verwalten können. Diese Dienste müssen von der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit anerkannt werden, um Rechtssicherheit und Vertrauen zu gewährleisten.

Das neue Verfahren bringt auch für Anbieter digitaler Dienste Vorteile. Sie können die notwendigen Einwilligungen der Nutzer auf rechtssichere Weise abfragen, ohne die Gestaltung ihrer Webseiten mit Cookie-Bannern zu stören. Besonders für Anbieter, die grenzüberschreitend in Europa tätig sind, ist die Verordnung von Bedeutung, da sie erstmals auf europäischer Ebene einen Rahmen schafft, der die Cookie-Banner-Flut eindämmt.

Die Kritik der Werbewirtschaft an den ursprünglichen Plänen trug wesentlich zu den Anpassungen bei. Insbesondere die freiwillige Einbindung von Einwilligungsdiensten stellt einen Kompromiss dar, der den Werbetreibenden mehr Freiheiten lässt. Kritiker wie der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) äußern Zweifel an der Effektivität der Verordnung, da sie sich nur auf den deutschen Markt beschränkt, während digitale Dienste grenzüberschreitend agieren.

Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) steht dem Regierungsentwurf kritisch gegenüber. In einer Stellungnahme bemängelt der Verband, dass die EinwV in ihrer jetzigen Form nicht dazu beitragen werde, Verbraucher effektiv zu entlasten. Ein zentrales Problem sieht der vzbv darin, dass Anbieter digitaler Dienste die durch Einwilligungsverwaltungsdienste getroffenen Entscheidungen der Nutzer nicht zwingend akzeptieren müssen. Laut § 19 des Entwurfs können Anbieter Nutzer weiterhin beliebig oft nach Einwilligungen fragen, auch wenn diese zuvor abgelehnt wurden. Diese Praxis setze Verbraucher unter Druck und widerspreche den Zielen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), so der vzbv.

Der vzbv fordert daher klare Änderungen am Entwurf. So müsse sichergestellt werden, dass die Entscheidungen der Nutzer verbindlich sind und wiederholte Anfragen untersagt werden. Darüber hinaus sollen die Regelungen für alle Anbieter gelten, die Einwilligungsverwaltungsdienste einsetzen. Nutzer müssten außerdem die freie Wahl zwischen verschiedenen Anbietern dieser Dienste haben, um die Kontrolle über ihre Daten behalten zu können. Die Verbraucherschützer fordern zudem, dass der Anreiz zur Nutzung solcher Dienste nicht durch unsichere Regelungen untergraben wird.

Die Verordnung tritt, sofern keine Änderungen mehr stattfinden, in den kommenden Monaten in Kraft und wird zwei Jahre nach Inkrafttreten evaluiert, um die Wirksamkeit zu überprüfen.

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