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Meta: Verbraucherschützer wollen ungefragte Datenverwendung für KI stoppen

Meta Logo auf einem Gebäude
Foto: Meta

Meta, der Betreiber von Facebook und Instagram, hat angekündigt, ab dem 26. Juni 2024 Inhalte seiner Nutzer zum Trainieren seiner künstlichen Intelligenz (KI) zu verwenden. Dies umfasst Posts, Fotos und deren Bildunterschriften sowie Nachrichten, die an eine KI gesendet werden. Private Nachrichten bleiben hiervon jedoch ausgeschlossen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen geht nun juristisch gegen Meta vor, um zu verhindern, dass der Konzern ungefragt Inhalte für das Training seiner KI-Modelle verwendet. Die europäische Konzerntochter Meta Platforms Ireland Ltd. wurde zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert, wie aus einer Pressemitteilung hervorgeht.

Meta beabsichtigt, neben öffentlich zugänglichen Daten im Internet auch Inhalte zu verwenden, die Nutzer über die Dienste des Unternehmens teilen. Dies betrifft sowohl öffentliche als auch eingeschränkt sichtbare Beiträge auf Facebook und Instagram.

Meta beruft sich auf das berechtigte Interesse gemäß Artikel 6 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die Verbraucherzentrale argumentiert jedoch, dass Betroffene aktiv einwilligen müssen, bevor ihre Daten für das Training von KI genutzt werden dürfen. Zudem wird kritisiert, dass der Widerspruchsprozess kompliziert gestaltet und technisch fehleranfällig ist.

Meta stellt Online-Formulare bereit, über die Nutzer dem Einsatz ihrer Daten für KI-Anwendungen widersprechen können. Diese Formulare sind jedoch nur sichtbar, wenn Nutzer eingeloggt sind. Nutzer, die widersprechen möchten, müssen dabei angeben, warum ihre Daten nicht für KI-Training verwendet werden sollen. Häufig genannte Gründe sind etwa Urheberrechte an den Daten, Kontrollverlust über die Nutzung oder allgemeine Bedenken gegenüber KI. Falls Meta den Widerspruch ablehnt, bleibt Nutzern die Möglichkeit, sich rechtlich beraten zu lassen und gegebenenfalls gegen die Entscheidung vorzugehen, so die Verbraucherzentrale.

Meta bietet auch ein Formular an, über das Nutzer die Verwendung ihrer Daten aus Drittanbieterquellen einsehen und deren Löschung oder Korrektur verlangen können. Dies ist besonders relevant, wenn personenbezogene Daten in KI-generierten Inhalten auftauchen. Auch hier gewährt die DSGVO umfassende Rechte auf Auskunft und Widerspruch.

Der Konzern hat nach der Abmahnung durch die Verbraucherzentrale bis zum 19. Juni 2024 Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Sollte Meta die Frist ungenutzt verstreichen lassen, steht den Verbraucherschützern der Klageweg offen. Bereits vor einer Woche reichte die europäische Datenschutzorganisation Noyb Beschwerden in elf europäischen Ländern ein, um zu erreichen, dass Meta die Daten ihrer Postings nur nach Zustimmung der Nutzer für das KI-Training verwenden darf.

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