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Neue EU-Batterieverordnung: Zwischen Harmonisierung und Compliance-Chaos

Viele durcheinander liegende Batterien als Symbol für die neue umstrittene EU-Batterieverordnung
Foto: PublicDomainPictures / Pixabay

Mit der Einführung der sogenannten EU-Batterieverordnung, die nächsten Monat in Kraft tritt, betritt die Europäische Union umstrittenes Neuland im Sinne des europäischen „Green Deal“. Die Verordnung zielt darauf ab, die Sammelquoten und das Recycling von Batterien und Akkus zu verbessern, indem sie Hersteller, Händler, Importeure und Exporteure aus der Batterieindustrie verstärkt in die Pflicht nimmt. Die Verordnung bezieht sich – und das ist der hochumstrittene Aspekt – auf den gesamten Lebenszyklus von Batterien und Akkus.

Besondere Aspekte der neuen Batterieverordnung umfassen unter anderem:

  1. Batteriepass: Ein Batteriepass ist für bestimmte Batterietypen wie LMT-Batterien, Industriebatterien mit Kapazitäten über 2 kWh und Elektrofahrzeugbatterien erforderlich. Dieser Pass, geregelt in den Artikeln 77 und 78 der BATT2, soll wichtige Informationen über diese Batterien enthalten.
  2. Erhöhung der Sammelquoten: Die Verordnung sieht eine Staffelung der Sammelquoten für Gerätebatterien und LMT-Batterien über die Jahre hinweg vor. Ziel ist es, die Rücknahme- und Sammelstellen zu stärken und sicherzustellen, dass die Batterien ordnungsgemäß recycelt werden.
  3. CO2-Footprint-Declaration: Für bestimmte Batterietypen müssen Hersteller eine CO2-Footprint-Declaration bereitstellen, die unter anderem verwaltungstechnische Angaben zum Erzeuger, zum Batteriemodell, zum geografischen Standort des Erzeugerbetriebs der Batterie und zum CO2-Fußabdruck der Batterie enthält.
  4. Konsequenzen bei Verstößen: Die Verordnung legt fest, dass Sanktionen bei Verstößen gegen die BATT2 wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein sollen. Die genauen Sanktionen werden jedoch von den Mitgliedsstaaten festgelegt.
  5. Anforderungen an E-Commerce Händler: Die Verordnung stellt bestimmte Anforderungen an Online-Händler, wie die Möglichkeit, dass Endnutzer Gerätebatterien leicht entfernen und austauschen können, sowie die Bereitstellung von Betriebsanleitungen und Sicherheitsinformationen. Zusätzlich müssen Importeure bei risikobehafteten Batterien Stichprobenprüfungen durchführen und ein Register über Beschwerden und Batterierückrufen führen​​.

(Quelle: Travado Compliance)

Auf den ersten Blick scheint die Vereinheitlichung der Vorschriften eine Erleichterung für Unternehmen zu sein. Doch ein Blick in auf die Details der Verordnungen enthüllt eine Komplexität, die vor allem Händler vor Fragezeichen stellt. So müssen zum einen Lieferanten auf die Einhaltung neuer Sorgfaltspflichten geprüft werden, was ein Vertriebsverbot für nicht-konforme Produkte zur Folge haben kann. Diese Sorgfaltspflichten reichen von der korrekten Kennzeichnung der Batterien über die Bereitstellung von Sicherheitsinformationen bis hin zur Angabe von Details wie dem CO2-Fußabdruck und dem Rezyklatgehalt der Batterien.

Zum anderen ist besonders hervorzuheben ist, dass diese Pflichten nicht nur Batterieproduzenten betreffen, sondern auch Unternehmen, die batteriebetriebene Produkte vertreiben. Die Compliance-Nachweise variieren dabei von Land zu Land, was den Aufwand für Unternehmen, die in mehreren Ländern agieren, erheblich erhöht. Zudem legen die Verordnungen Onlinemarktplätzen wie Amazon und eBay neue Pflichten auf, jeden Händler hinsichtlich der Einhaltung dieser Bestimmungen zu überprüfen.

Im Moment muss konstatiert werden, dass die EU-Batterieverordnung mehr Fragen und Unsicherheiten als Entlastungen verursacht. Insbesondere Online-Händler, die nur am Rande mit batteriegetriebenen Produkten handeln (z.B. ein Mode-Shop, der eine Handvoll batteriebetriebene Accessoires verkauft), sollten sich detailliert informieren, da die Verordnung durchaus Abmahnwellen nach sich ziehen kann.

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