Die Bundesnetzagentur hat am 15. Mai 2024 ihre neue Rolle als zentraler Koordinator für Digitale Dienste in Deutschland aufgenommen. Mit dem Inkrafttreten des Digitale-Dienste-Gesetzes (DSG) überwacht sie die Einhaltung des Digital Services Act (DSA) durch Online-Dienste. Bei systematischen Verstößen kann die Behörde Zwangs- und Bußgelder verhängen.
Der Präsident der Bundesnetzagentur betont die Bedeutung der neuen Aufgabe: „Der Digital Services Coordinator wird dafür sorgen, dass das Internet sicherer, fairer und transparenter wird. Unsere Gesetze gelten auch in der digitalen Welt, und wir werden sie dort durchsetzen.“ Anbieter sind verpflichtet, Hinweise über illegale Inhalte und Produkte zu verfolgen und Hass- sowie Falschmeldungen wirksam zu entfernen. Bürger können sich bei Missständen an die Bundesnetzagentur wenden.
Das neue Gesetz setzt europäisches Recht um und modernisiert den Rechtsrahmen für digitale Dienste in Deutschland. Bundesdigitalminister Dr. Volker Wissing hob die Notwendigkeit einer starken Plattformaufsicht hervor: „Wir sehen eine zunehmende Verrohung des Diskurses im Netz. Gewaltaufrufe, Bedrohungen und antisemitische Hetze haben reale Auswirkungen, die wir nicht akzeptieren können. Plattformbetreiber müssen gegen rechtswidrige Inhalte vorgehen, und die Bundesnetzagentur wird auf die Einhaltung unserer Regeln pochen.“
Der Digital Services Coordinator (DSC) dient als zentrale Beschwerdestelle für Nutzer und arbeitet mit der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz, der Landesanstalt für Medien NRW und dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit zusammen. Bei Beschwerden über Anbieter aus anderen EU-Ländern wird der Fall an den zuständigen DSC im Ausland weitergeleitet. In Deutschland ansässige Anbieter, die regelmäßig gegen die Regeln verstoßen, können mit Bußgeldern von bis zu sechs Prozent ihres Jahresumsatzes belegt werden.
Zusätzlich zertifiziert der DSC Organisationen als trusted flaggers, die illegale Inhalte erkennen und melden. Diese Meldungen müssen von den Anbietern prioritär behandelt werden. Der DSC ist auch für die Zulassung von Stellen zur außergerichtlichen Streitbeilegung zuständig und kann Forschenden Zugang zu Daten großer Plattformen und Suchmaschinen gewähren.
Das Digitale-Dienste-Gesetz setzt neue Standards für den Schutz vor illegalen Inhalten und Produkten bei Online-Diensten wie Plattformen, sozialen Medien und Suchmaschinen. Sehr große Plattformen mit mehr als 45 Millionen Nutzern pro Monat in der EU müssen den DSA bereits seit dem 25. August 2023 einhalten. Kleinere Anbieter sind seit dem 17. Februar 2024 zur Einhaltung verpflichtet und werden nun von der Bundesnetzagentur kontrolliert.
Der DSC wird seine Arbeit durch einen Beirat begleiten lassen und regelmäßig Berichte veröffentlichen. Weitere Informationen und Beschwerdeformulare sind unter www.dsc.bund.de verfügbar.