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Neues Plattform-Steuergesetz: Privathändler im Visier der Finanzbehörden

Taschen mit Tax-Tasten als Symbol für das neue Plattform-Steuertransparenzgesetz in Europa
Bruno / Pixabay

Im Zuge der Einführung des Europäischen Plattform-Steuertransparenzgesetzes (PStTG) stehen private Plattformhändler in Deutschland unter verstärkter Beobachtung der Steuerbehörden. Das Gesetz zielt darauf ab, Steuerhinterziehung zu bekämpfen und Schwarzmarkthandel zu verhindern, indem es digitale Plattformen, umfassende Berichtspflichten zu erfüllen. Die Verordnung zur Steuertransparenz für digitale Plattformen ist Teil der sogenannten „DAC7-Direktive“ der Europäischen Union, die bereits zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist und in Kürze mit der ersten Meldung der Daten die Finanzbehörden beschäftigen wird.

Diese Verordnung führte Berichtspflichten für Online-Plattformen ein, sowie einen automatischen Informationsaustausch zwischen den Steuerverwaltungen der Mitgliedstaaten über die von Verkäufern auf diesen Plattformen erzielten Einnahmen​​​​. Gemäß der DAC7-Richtlinie waren die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Berichtspflichten der DAC7 in ihr nationales Recht umzusetzen.

Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG), das in Deutschland umgesetzt wurde, sieht vor, dass Plattformbetreiber seit dem 1. Januar 2023 prüfen müssen, ob sie den Berichtspflichten unterliegen. Ursprünglich sollte die erste Meldung der Daten bis zum 31. Januar 2024 für die im Jahr 2023 identifizierten meldepflichtigen Verkäufer erfolgen. Diese Frist wurde jedoch bis zum 31. März 2024 verlängert.

In Deutschland wird insbesondere der Handel auf Marktplätzen wie Amazon, eBay, Etsy und Vinted betroffen sein. Privathändler, die auf diesen Plattformen mehr als 30 Produkte pro Jahr handeln oder über 2.000 Euro Umsatz erzielen, könnten nun ins Visier der Steuerfahnder geraten, wie E-Commerce News Europe berichtet. Die Plattformbetreiber sind dabei für die Weitergabe der relevanten Daten an die Steuerbehörden verantwortlich.

Die Plattformen werden auch mittels spezieller Software überwacht. Bei Verdacht auf verdächtige Transaktionen müssen Betreiber Informationen über einzelne Plattformverkäufer bereitstellen, einschließlich Namen, Geburtsdaten, Adressen, Steueridentifikationsnummern und Bankdetails. Auch Transaktionsdetails und Verkaufserlöse können angefordert werden.

Die deutsche Regierung betont, dass das Gesetz darauf abzielt, die „wirtschaftlichen Aktivitäten von Verkäufern auf digitalen Plattformen für die Steuerbehörden transparent zu machen“. Verkäufer, die auf diesen Plattformen Geld verdienen, sollten „gleich und rechtmäßig“ besteuert werden. Eine genaue Dokumentation kann dabei helfen, den privaten Charakter der Verkäufe nachzuweisen. In einem solchen Verkaufsprotokoll müssen alle Artikel mit ihren An- und Verkaufspreisen sorgfältig aufgezeichnet werden.

Die DAC-7-Richtlinie erweitert die gegenseitige Amtshilfe-Richtlinie, indem sie bestimmte Sorgfalts- und Berichtspflichten für Plattformbetreiber in Bezug auf die Aktivitäten ihrer Plattformnutzer gegenüber der zuständigen Steuerbehörde vorschreibt. Die Plattformbetreiber müssen bestimmte Informationen über den Verkäufer sammeln und überprüfen, insbesondere über den Umsatz, der durch die Plattform erzielt wird.

Dieses Gesetz hat auch Auswirkungen auf die Mehrwertsteuer. Nach der DAC-7-Richtlinie darf die von den EU-Mitgliedstaaten übermittelte Information auch zur Bewertung, Verwaltung und Durchsetzung der Mehrwertsteuer und anderer indirekter Steuern verwendet werden. Unternehmer, die auf Plattformen aktiv sind, werden daher nicht mehr in der Lage sein, die Mehrwertsteuer zu umgehen. Wer bisher nicht für die Mehrwertsteuer registriert ist, sollte dies schnellstmöglich nachholen.

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