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Neuregelung in Hessen: Sonntagsöffnung für automatisierte Mini-Supermärkte

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Foto einer tegut "teo" Mini-Markt-Filiale
Foto: tegut

Zusammenfassung

Hessens neuer Gesetzentwurf sieht vor, dass voll automatisierte Märkte an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen, wenn sie eine Verkaufsfläche von maximal 120 Quadratmetern haben. Diese Regelung antwortet auf ein Gerichtsurteil und ermöglicht den Betrieb ohne Personal, um auch an arbeitsfreien Tagen eine kontinuierliche Versorgung sicherzustellen.
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In Hessen könnte sich die Ladenöffnungszeit für voll automatisierte Kleinstsupermärkte an Sonn- und Feiertagen bald ändern. Ein neuer Gesetzesentwurf, eingebracht von den Fraktionen der SPD, CDU und FDP, reagiert auf ein Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, das eine Sonntagsschließung der Teo-Märkte von Tegut verfügte. Der neue Entwurf sieht laut FAZ nun vor, dass Geschäfte ohne Personal bis zu einer Größe von 120 Quadratmetern, die Waren des täglichen Bedarfs führen, auch sonntags öffnen dürfen.

Die Initiative entstand als Antwort auf rechtliche Herausforderungen und umfasst kleine, überwachte Märkte, die ohne Verkäufer auskommen. Solche autonomen Einkaufsstätten erlauben den Kunden, auch außerhalb herkömmlicher Geschäftszeiten einzukaufen. Die Teo-Märkte, welche größtenteils in Containern aufgebaut sind, waren bisher eine Ausnahme im traditionellen Einzelhandel.

Die Neuerung im Hessischen Ladenöffnungsgesetz soll eine Diversifizierung der bisherigen Ausnahmen von der Sonntagsruhe ermöglichen. Kioske und ähnliche kleine Betriebe dürfen bereits an Sonntagen handeln, nun könnten auch automatisierte Märkte dazugehören. Laut Heiko Kasseckert, CDU, und Matthias Körner, SPD, zielt der Gesetzentwurf darauf ab, die arbeitsfreien Tage zu schützen, während er Innovation nicht ausschließt. Die Maßnahme könnte laut der Hessischen Industrie- und Handelskammer eine wichtige Anpassung darstellen, die den Handel stärkt, indem sie ihm erlaubt, flexibel auf Fachkräftemangel zu reagieren.

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