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Reperatur eines Computers
Michal Jarmoluk / Pixabay

Recht auf Reparatur: EU-Parlament verabschiedet richtungsweisendes Gesetz

Lesezeit ca. 2 Minuten

Ein großer Schritt für die Kreislaufwirtschaft: Das Europäische Parlament hat eine richtungsweise Richtlinie verabschiedet, die das Recht auf Reparatur stärkten soll. Hersteller müssen Produkte reparieren und Ersatzteile bereitstellen, während Verbraucher durch Gutscheine und Fördergelder zum Reparieren angeregt werden.

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Das Europäische Parlament hat mit überwältigender Mehrheit eine neue Richtlinie zum sogenannten „Recht auf Reparatur“ verabschiedet. Das Gesetz zielt im Kern darauf ab, Reparaturen einfacher, kostengünstiger und attraktiver zu machen, um den Aspekt der Nachhaltigkeit zu unterstützen. Mit 584 zu 3 Stimmen, bei 14 Enthaltungen, wurde die Richtlinie, die die Reparaturpflichten der Hersteller klärt und Verbraucheranreize setzt, angenommen. Die Richtlinie soll nun vom Rat formell gebilligt und veröffentlicht werden, woraufhin die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit haben, sie in nationales Recht umzusetzen.

Das neue Gesetz verpflichtet Hersteller, Produkte auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungszeit zu reparieren. Zudem wird der Verbraucherschaft der Zugang zu Ersatzteilen, Werkzeugen und detaillierten Reparaturinformationen erleichtert. Überdies werden Anreize wie Gutscheine und Fördergelder für Reparaturen eingeführt, um die Langlebigkeit der Produkte zu fördern.

Zudem soll eine europäische Online-Plattform eingerichtet werden, um die Suche nach lokalen Reparaturdiensten und Anbietern von generalüberholten Geräten zu unterstützen. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Reparaturbranche zu stärken, den Verbrauch von Ressourcen zu reduzieren und die Umweltbelastung durch Abfälle zu verringern.

In einer direkten Stellungnahme zur neu verabschiedeten EU-Richtlinie kommentiert der Verband Bitkom, dass eine verlängerte Nutzungsdauer von elektronischen Geräten wie Smartphones und Tablets eine umweltfreundlichere und sehr sinnvolle Alternative darstellt. Bitkom begrüßt daher die Initiative der EU, hebt jedoch hervor, dass die Richtlinie klarere Vorgaben zum Einsatz von Refurbished-IT benötigt hätte, um Unsicherheiten für Verbraucher, Hersteller und Händler zu vermeiden. Der Verband fordert zudem eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Ersatzteile und Reparaturdienstleistungen für IT-Geräte und erinnert daran, dass Reparaturen zwar ein wichtiger Bestandteil der Nachhaltigkeitsstrategie sind, diese Strategie jedoch allein nicht ausreicht.

Auch das Brüsseler Büro des TÜV-Verbands begrüßt diese Entscheidung als bedeutenden Fortschritt für eine nachhaltige Konsumgesellschaft. Der TÜV-Verband hebt hervor, dass freie Werkstätten ihre Kompetenz durch eine Zertifizierung unabhängiger Prüfstellen nachweisen können, was den Verbrauchern hilft, vertrauenswürdige Anbieter zu identifizieren und fördert somit das Vertrauen in das neue System. Der Verband setzt sich dafür ein, das „Recht auf Reparatur“ in Zukunft auf weitere Produktkategorien auszuweiten, um einen noch umfassenderen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung zu leisten.

Laut der EU-Kommission führt die vorzeitige Entsorgung noch funktionsfähiger Konsumgüter in der EU jährlich zu 261 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent an Emissionen, während 30 Millionen Tonnen Ressourcen unnötigerweise verbraucht und 35 Millionen Tonnen Abfall erzeugt werden. Verbraucher, die sich gegen Reparaturen und für den Kauf neuer Produkte entscheiden, erleiden dadurch jährliche finanzielle Verluste in Höhe von rund 12 Milliarden Euro. Zudem wird erwartet, dass die neuen Regelungen ein Wachstum und Investitionen in Höhe von 4,8 Milliarden Euro in der EU generieren werden.

Mehr zu diesen Themen gibt es hier: Europa, Politik, Recht

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