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Subunternehmer im Paketdienst: HDE positioniert sich gegen Verbot

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Paketzusteller in schwarz-weiss als Symbol für Subunternehmer und ein umstrittenes Verbot
Foto: Tima Miroshnichenko / Pexels
Der Handelsverband Deutschland (HDE) äußert Bedenken gegen die Überarbeitung des Postgesetzes, die strenge Marktzugangsregeln und Kennzeichnungspflichten für schwere Pakete umfasst. Kritisiert wird, dass dies kleine und mittelständische Unternehmen benachteiligen könnte. Ein besonderes Augenmerk liegt auf dem geforderten Subunternehmerverbot im Kurier-, Express- und Paketmarkt. Ein Rechtsgutachten unterstützt die HDE-Position, dass individuelle Gefährdungsbeurteilungen statt pauschaler Regelungen nötig sind, um den Grundsätzen der sozialen Marktwirtschaft treu zu bleiben.
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Der Handelsverband Deutschland (HDE) äußert sich besorgt über einzelne Punkte der von der Bundesregierung geplanten Überarbeitung des Postgesetzes. Der Entwurf enthält weitreichende Neuerungen, darunter strenge Marktzugangsvorgaben, zusätzliche Kennzeichnungspflichten für schwere Pakete und umfassende Prüf- und Überwachungspflichten bei Einsatz von Subunternehmen, die der Verband beanstandet.

Der HDE-Geschäftsführer für Arbeit und Soziales, Steven Haarke, kritisiert, dass das Postgesetz nicht der geeignete Ort für die Regelung arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher Bedingungen sei. Laut Haarke existieren bereits spezifische Gesetze und Aufsichtsbehörden für diese Bereiche. Er warnt, dass insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen durch die geplanten Änderungen benachteiligt und möglicherweise vom Markt verdrängt werden könnten.

Ein besonderes Augenmerk legt der HDE auf die Forderung nach einem Subunternehmerverbot im Kurier-, Express- und Paket-Markt sowie auf die verschärften Vorgaben für die Handhabung von Paketen mit erhöhtem Gewicht. Haarke argumentiert, dass solche Regelungen in das unternehmerische Kerngebiet unverhältnismäßig eingreifen und die Forderung nach ausschließlichem Zwei-Personen-Handling bei schweren Paketen nicht sachgerecht sei.

Ein im Auftrag des Bundesverbandes Paket & Expresslogistik erstelltes Rechtsgutachten von Prof. Dr. Stefan Greiner unterstützt die Position des HDE und kritisiert die geplanten Eingriffe als nicht gerechtfertigt. Der Handelsverband betont die Notwendigkeit einer individuellen Gefährdungsbeurteilung statt pauschaler Regelungen und plädiert für den Einsatz technischer Hilfsmittel zur Unterstützung bei der Paketlieferung.

In einem gemeinsamen Positionspapier mit weiteren Wirtschaftsverbänden lehnt der HDE das Subunternehmerverbot ab und fordert, den Grundsätzen der sozialen Marktwirtschaft treu zu bleiben und dirigistische Eingriffe zu vermeiden.

Die Debatte um Subunternehmer in der Paketdienstbranche in Deutschland ist geprägt von verschiedenen Interessen und rechtlichen Überlegungen. Ein Kernpunkt der Diskussion ist die Forderung nach einem Verbot von Subunternehmern, um die Arbeitsbedingungen in der Branche zu verbessern. Dieser Vorschlag steht im Kontext der allgemeinen Kritik an den Arbeitsbedingungen von Paketboten, insbesondere hinsichtlich der Einhaltung von Mindestlohn und Arbeitszeiten.

Das Bundesrat hat den Wunsch geäußert, Werkverträge nur zu erlauben, wenn ausschließlich sozialversicherungspflichtige Beschäftigte zu tariflichen Entgeltbedingungen eingesetzt werden. Dies ist Teil eines breiteren Bestrebens, die Arbeitsbedingungen in der Paketbranche zu verbessern. Es gibt bereits ein Prüfsiegel für „anständige Subunternehmer“, das vom Branchenverband BIEK im Rahmen des Paketboten-Schutz-Gesetzes eingeführt wurde. Trotzdem wird die Effektivität des Paketboten-Schutz-Gesetzes in Frage gestellt, da die Arbeitsbedingungen als unzureichend verbessert angesehen werden​​.

Ein von Ver.di in Auftrag gegebenes Gutachten hingegen befürwortet das Verbot von Subunternehmen in der Paketzustellung. Das Gutachten argumentiert, dass ein Direktanstellungsgebot, bei dem der Kernbereich der Tätigkeit mit eigenen Arbeitnehmern besetzt werden sollte, mit dem Verfassungs- und Europarecht vereinbar wäre. Dies würde eine signifikante Änderung der bestehenden Praxis bedeuten, in der Subunternehmer eine wichtige Rolle in der Paketzustellung spielen​​.

Das Paketboten-Schutz-Gesetz, das in Deutschland seit November 2019 in Kraft ist, führte die Nachunternehmerhaftung in der Kurier-, Express- und Paketbranche ein. Diese Regelung sorgt dafür, dass der Hauptunternehmer für die korrekte Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen durch Subunternehmer haftet. Die Nachunternehmerhaftung hat sich bereits in anderen Branchen, wie dem Bauwesen und der Fleischwirtschaft, als wirksam erwiesen und gilt branchenübergreifend für die Zahlung des Mindestlohns​​.

Insgesamt zeigt sich, dass die Debatte um Subunternehmer in der Paketbranche vielschichtig ist und sowohl rechtliche als auch soziale Dimensionen umfasst. Die Bemühungen, die Arbeitsbedingungen zu verbessern, stehen im Spannungsfeld zwischen dem Schutz der Arbeitnehmer und der Bewahrung der Flexibilität und Wirtschaftlichkeit der Logistikunternehmen.

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