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Verbraucherzentrale mahnt Temu wegen manipulativer Elemente ab

Abbildung des Temu-Logos auf einem Smartphone
Foto: Rarrarorro / Adobe Stock

Die Schlagzeilen rund um Temu häufen sich im Wochentakt: Auch die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat nun den chinesischen Onlinehändler wegen einer Vielzahl von Verstößen gegen Verbraucherschutzgesetze abgemahnt.

Im Fokus der Beanstandungen stehen unter anderem unklare Rabattangaben und manipulative Gestaltungselemente, die Kunden zum Kauf drängen sollen. Temu, bekannt für seine auffälligen orangefarbenen Pakete und extrem niedrige Preise, war erst vor wenigen Tagen aufgrund eines Free-Cash-Giveaways lautstark in den sozialen Medien präsent.

Die Abmahnung des VZBV hebt insbesondere die fehlenden Referenzpreise bei Rabatten hervor, die es den Konsumenten erschweren, die tatsächliche Ersparnis zu bewerten. Zusätzlich setzt Temu sogenannte Dark Patterns ein, um künstliche Knappheit vorzutäuschen und Kunden zum schnellen Kauf zu verleiten – eine Praxis, die seit dem Digital Services Act innerhalb der EU verboten ist.

Weiterhin steht Temu in der Kritik, irreführende Aussagen über den CO2-Fußabdruck zu machen und unzureichende Informationen über die Identität der Produktanbieter und die Echtheit von Nutzerbewertungen zu liefern. Der Handelsverband Deutschland (HDE) äußerte zudem Bedenken bezüglich der Einhaltung europäischer und deutscher Gesetze, insbesondere im Hinblick auf Menschenrechte und Produktsicherheit.

Temu hat bisher keine Unterlassungserklärung abgegeben, was den Bundesverband dazu veranlassen könnte, gerichtliche Schritte zu erwägen. Trotz dieser Herausforderungen erfreut sich Temu einer stetig wachsenden Beliebtheit in Deutschland. Der Fall Temu wirft daher ein Schlaglicht auf die Notwendigkeit einer strengeren Regulierung und Überwachung von Online-Marktplätzen, um Verbraucher effektiv zu schützen.

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