Kontakt   |   Partner
ANZEIGE

Post: Bundesnetzagentur legt Rahmen für Preiserhöhungen fest

Autor
Post-Fahrrad eines Postboten der Deutschen Post
Foto: Taken / Pixabay
Themen

Zusammenfassung

Die Bundesnetzagentur hat ihre geplante Entscheidung über die Postgebühren ab 2025 veröffentlicht. Der Rahmen für die Preisänderungen umfasst Erhöhungen von bis zu 10,48 Prozent für Briefe und 7,21 Prozent für Pakete.
Beitrag teilen

Die Bundesnetzagentur hat ihre geplante Entscheidung zu den zukünftigen Postgebühren im Rahmen des sogenannten „Price-Cap-Maßgrößenverfahrens“ veröffentlicht. Diese Entscheidung legt den Spielraum für Portoanpassungen der Deutschen Post AG ab dem Jahr 2025 fest. Konkret betrifft dies den Privatkunden-Brief, Geschäftspost sowie Privatkunden-Pakete.

Preisänderungsspielräume im Detail

Der Price-Cap-Mechanismus basiert auf einer Kombination aus der allgemeinen Inflationsrate und der Produktivitätsentwicklung der Deutschen Post. Für die kommenden zwei Jahre wird eine gesamtwirtschaftliche Preissteigerungsrate von 3,37 Prozent zugrunde gelegt. Gleichzeitig rechnet die Bundesnetzagentur mit erheblichen Rückgängen bei den Sendungsmengen, was eine Produktivitätsfortschrittsrate von minus 7,11 Prozent für den Briefversand bei Privat- und Geschäftskunden sowie minus 3,84 Prozent für Paketsendungen zur Folge hat.

Diese Faktoren ergeben folgende Erhöhungsspielräume: Privatkunden-Briefe und Geschäftspost können durchschnittlich um 10,48 Prozent teurer werden, während für Privatkunden-Pakete eine maximale Preiserhöhung von 7,21 Prozent möglich ist. Die genaue Umsetzung dieser Erhöhungen bleibt jedoch der Deutschen Post überlassen, die unterschiedliche Produkte innerhalb der festgelegten Körbe unterschiedlich stark anpassen kann.

Einführung neuer Portokörbe nach dem Postgesetz

Erstmals findet die Festlegung der Preisobergrenzen nach dem neuen Postgesetz statt. Anders als bisher wird der Preissetzungsrahmen in drei separate Körbe aufgeteilt: Privatkunden-Briefe, Geschäftspost und Privatkunden-Pakete. Dies soll eine konsistente Entgeltentwicklung gewährleisten, vor allem im Bereich der Briefe für Privat- und Geschäftskunden. Das Ziel dieses Verfahrens ist die Sicherstellung eines flächendeckenden Universaldienstes in Deutschland.

Verdi betrachtet Anpassung als zu gering

Die Gewerkschaft ver.di äußerte deutliche Kritik an der Entscheidung der Bundesnetzagentur, das Porto für Briefe um nur 10,48 Prozent zu erhöhen. ver.di betont, dass die Anpassung angesichts der Rekordinflation unzureichend sei und die Qualität der Postversorgung gefährden könnte. Seit der letzten Portoerhöhung im Januar 2022 sind die Preise um über 16 Prozent gestiegen, während die Post kaum Spielraum für eine entsprechende Preisanpassung habe. Die Dienstleistungsgewerkschaft warnt, dass ohne höhere Portoeinnahmen notwendige Investitionen und Personalkostensteigerungen nicht finanzierbar seien, was sich negativ auf die Arbeitsbedingungen und den Erhalt gut bezahlter Vollzeitarbeitsplätze auswirken werde. Sie fordert eine Überarbeitung der Entscheidung, um die Postversorgung und die Arbeitsplätze langfristig zu sichern.

Weitere Schritte

Bis zum 18. Oktober 2024 haben Marktteilnehmer und Interessensverbände die Möglichkeit, Stellungnahmen zur geplanten Entscheidung abzugeben. Die endgültige Entscheidung der Bundesnetzagentur wird Mitte November erwartet. Danach kann die Deutsche Post AG konkrete Preisvorschläge für einzelne Produkte wie Standardbriefe oder Postkarten zur Genehmigung einreichen. Diese treten dann ab dem 1. Januar 2025 für zwei Jahre in Kraft.

→ Jetzt auch auf LinkedIn oder X (Twitter) folgen und keine News verpassen!
ANZEIGE
Retouren direkt an neue Käufer: Hamburger Startup toern revolutioniert das Retourenmanagement

Retouren direkt an neue Käufer: Hamburger Startup toern revolutioniert das Retourenmanagement

Das Hamburger Startup toern revolutioniert das Retourenmanagement durch nachhaltige Innovation. Durch den Einsatz intelligenter Technologien leitet toern einwandfreie Retouren direkt an neue Käufer weiter, ohne Rücksendung an den Versender.