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Digitales-Dienste-Gesetz (DDG): Digital Services Act in nationales Recht überführt

Laptop und Symbolik zum Digitalen Dienste Gesetz
Foto: Buffik / Pixabay

Am 21. März 2024 hat der Deutsche Bundestag das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) verabschiedet, das den Digital Services Act (DSA) der EU in nationales Recht überführt. Das Gesetz zielt darauf ab, klare Rahmenbedingungen zu schaffen, um einen kohärenten Binnenmarkt für digitale Dienste zu etablieren und gleichzeitig die Rechtssicherheit für Unternehmen und Verbraucher zu stärken. Das DDG tritt etwa einen Monat nach dem DSA in Kraft und markiert einen wichtigen Schritt zur Gewährleistung der Rechtssicherheit für Akteure im digitalen Raum. Dennoch bleibt die Diskussion um die effektivste Methode zur Regulierung und Kontrolle des Internets – insbesondere im Hinblick auf illegale Inhalte – weiterhin ein kontroverses Thema.

Ein wesentliches Element des neuen Rechtsrahmens ist die Einführung des Digital Services Coordinator, der bei der Bundesnetzagentur angesiedelt ist. Dieser soll als zentrale Anlaufstelle für die Anliegen der Nutzerinnen und Nutzer dienen und gleichzeitig Unternehmen bei der Implementierung der neuen Vorschriften unterstützen.

Bitkom, der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V., hat die Verabschiedung des Digitalen-Dienste-Gesetzes (DDG) durch den Deutschen Bundestag positiv hervorgehoben. Nach einer langen Phase der Unsicherheit sieht der Verband im DDG einen wesentlichen Schritt zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene. Ein zentrales Anliegen ist es, einen Rechtsrahmen zu schaffen, der nicht nur Schutzmechanismen bietet, sondern auch die Plattformökonomie in Deutschland und Europa fördert, indem er Raum für Innovationen lässt. Die Herausforderung bei der Implementierung des DDG in den Unternehmen, besonders für kleinere und mittlere Plattformbetreiber, ist allerdings nicht zu unterschätzen. Neue Meldeverfahren und effektive Mechanismen zur Bearbeitung von Nutzerbeschwerden müssen etabliert werden. Bitkom unterstreicht die Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Behörden, um eine erfolgreiche Umsetzung des DSA zu gewährleisten.

Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V., unterstütz als führender Branchenverband grundsätzlich die Einführung des DDG, äußert jedoch deutliche Kritik an der Beibehaltung der Netzsperren, wie sie im Telemediengesetz vorgesehen sind. Der Verband betont, dass die schnelle Umsetzung des DSA in deutsches Recht essentiell sei, um die vom Gesetzgeber gesetzten Fristen zu wahren. Dennoch sieht er in der Fortführung der Praxis der Netzsperren eine verpasste Chance für eine klare Positionierung gegen ineffiziente Methoden zur Bekämpfung illegaler Inhalte im Internet. Laut Süme stellen Netzsperren keine effektive Maßnahme dar, da sie lediglich den Zugang erschweren, ohne die Inhalte selbst zu entfernen. Im Gegensatz dazu habe sich das „Notice and Take Down“-Verfahren (NTD) als wirksames und etabliertes Mittel zur Entfernung rechtswidriger Inhalte bewährt.

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