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EU greift durch – Verbot der Vernichtung unverkaufter Kleidung

Kleiderständer mit Second-Hand-Bekleidung
Foto: Meineresterampe / Pixabay

Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung haben die EU-Mitgliedstaaten sich auf eine neue Regelung geeinigt, die das Vernichten unverkaufter Kleidung in der Textilbranche verbietet. Dieser Schritt ist Teil der Ökodesign-Richtlinie, die auf eine umweltfreundlichere Wirtschaft abzielt. Das Verbot soll zwei Jahre nach dem Inkrafttreten der Verordnung angewendet werden, wobei mittelgroße Unternehmen eine Übergangsfrist von sechs Jahren und kleine Unternehmen Ausnahmen erhalten.

Diese Maßnahme ist eine Reaktion auf die wachsende Problematik der Textilüberproduktion, die häufig zur Vernichtung oder Entsorgung unverkaufter Ware führt. Das neue Verbot zielt darauf ab, die Menge des Textilmülls zu reduzieren und Unternehmen zu nachhaltigeren Praktiken zu bewegen. Die Verordnung beinhaltet auch Vorschriften, die Produkte langlebiger, reparierbarer und recycelbarer machen sollen.

Die Vereinbarung umfasst weiterhin die Einführung eines „digitalen Produktpasses“, der wichtige Informationen über Produkte bereitstellt, um Konsumenten über Aspekte wie Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Umweltfußabdruck aufzuklären. Die Vorsitzende des Binnenmarktausschusses im EU-Parlament, Anna Cavazzini, spricht auch von einem geplanten Reparaturindex, der es Verbrauchern erleichtern soll, die Reparierbarkeit eines Produkts bei Kaufentscheidungen zu berücksichtigen.

Die neue Verordnung entspricht dem wachsenden Bewusstsein für Umwelt- und Nachhaltigkeitsfragen in der EU. Laut Daten des Bayerischen Rundfunks und Euromonitor International werden in Deutschland jährlich etwa 230 Millionen Textilien nicht verkauft. In der gesamten EU fallen jährlich 12,6 Millionen Tonnen Textilmüll an, von denen nur ein kleiner Teil recycelt wird. Die Neuregelung stellt einen bedeutenden Schritt dar, um diese Zahlen zu reduzieren und die Textilindustrie nachhaltiger zu gestalten.

Quelle: Süddeutsche Zeitung

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