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EU-Wettbewerbshüter nehmen Delivery Hero und Glovo ins Visier

Flaggen der EU-Mitgliedsstaaten
Foto: Pexels

Die Europäische Kommission hat ein formelles Kartellverfahren gegen Delivery Hero und Glovo eingeleitet, wie die EU-Pressestelle gestern mitteilt. Beide Unternehmen stehen im Verdacht, im Bereich der Online-Bestellung und -Lieferung von Lebensmitteln und anderen Verbrauchsgütern im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen zu haben.

Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittellieferdiensten in Europa. Delivery Hero hielt ab Juli 2018 eine Minderheitsbeteiligung an Glovo, bevor es im Juli 2022 die alleinige Kontrolle übernahm. Die Kommission vermutet, dass beide Unternehmen vor der Übernahme Märkte untereinander aufgeteilt und sensible Geschäftsinformationen ausgetauscht haben könnten. Zudem wird untersucht, ob sie vereinbart haben, keine Mitarbeiter voneinander abzuwerben. Diese potenziell wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen könnten durch die Minderheitsbeteiligung von Delivery Hero an Glovo ermöglicht worden sein.

Sollten sich diese Vermutungen bestätigen, könnte das Verhalten gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen, die Kartelle und wettbewerbsbeschränkende Absprachen verbieten (Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und Artikel 53 des EWR-Abkommens). Die Kommission wird die Untersuchung prioritär und ergebnisoffen führen.

Artikel 101 AEUV verbietet Vereinbarungen und abgestimmte Verhaltensweisen, die den Handel beeinträchtigen und den Wettbewerb verhindern oder einschränken. Mit der Einleitung des Verfahrens entfällt die Zuständigkeit der nationalen Wettbewerbsbehörden für die Anwendung des EU-Wettbewerbsrechts in dieser Sache. Die betroffenen Unternehmen und Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten wurden informiert. Die Dauer des Verfahrens hängt von der Komplexität des Falles und der Kooperationsbereitschaft der Unternehmen ab.

Die Untersuchung soll auch dazu beitragen, einen fairen Arbeitsmarkt zu gewährleisten, auf dem Arbeitgeber um Talente konkurrieren und keine Absprachen treffen, um die Beschäftigungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer zu beschränken, so die EU-Kommission. Es handelt sich um das erste förmliche Verfahren der Kommission zu sogenannten „No-Poach“-Vereinbarungen und zu wettbewerbswidrigen Vereinbarungen im Rahmen von Minderheitsbeteiligungen.

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