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Zalando Headquarter in Berlin
Foto: Zalando

EU und Digital Services Act: Zalando klagt wegen mangelnder Transparenz

Lesezeit ca. 2 Minuten

Zalando fordert mehr Transparenz bei den nach dem DSA erhobenen EU-Gebühren. Die Klage zielt auf die Klarheit der Gebührenberechnung, die Zalando als VLOP einstuft, obwohl das Unternehmen dies bestreitet. Der Ausgang könnte die Regulierung von Online-Plattformen in der EU beeinflussen.

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Der Online-Modegigant Zalando hat rechtliche Schritte eingeleitet, um mehr Transparenz in der Berechnung der Aufsichtsgebühren zu fordern, die nach dem Digital Services Act (DSA) für sehr große Online-Plattformen (Very large online plattforms = VLOPs) gelten. Zalando ist damit das dritte Unternehmen, das sich gegen die Einstufung wehrt, welche durch den DSA festgelegt sind.

Laut DSA müssen 20 sehr große Online-Plattformen und zwei große Online-Suchmaschinen eine jährliche Gebühr von 0,05% ihres weltweiten Nettoeinkommens zahlen. Die Berechnung der Gebühr basiert auf der Anzahl der monatlich aktiven Nutzer und dem finanziellen Ergebnis des Vorjahres. Zalando kritisiert die Methode der Europäischen Kommission, die das Unternehmen mit 47,5 Millionen monatlich aktiven Nutzern veranschlagt hat, im Gegensatz zu den 83 Millionen monatlichen Besuchern, die unter einer anderen Regelung, dem Digital Markets Act, gezählt werden.

Die Generalanwältin von Zalando, Lena Wallenhorst, erklärte in einer Mitteilung gegenüber Reuters, dass das Unternehmen nicht die Höhe, sondern die Transparenz und Fairness der Berechnungsmethode anfechte. Trotz wiederholter Anfragen für Klärung durch die Kommission, wurden diese abgelehnt, was Zalando zur Klage bewegte. Auch Meta Platforms und TikTok haben bereits ähnliche Klagen eingereicht. Diese rechtliche Auseinandersetzung könnte weitreichende Auswirkungen auf die Regulierung von Tech-Unternehmen in der EU haben.

Die Kommission vertritt die Position, dass der DSA auf das gesamte Geschäft von Zalando anwendbar sei, da die Unterscheidung zwischen eigenen Inhalten und denen Dritter für Kunden unklar sein könnte. Dieser Punkt ist zentral für die Argumentation Zalandos, dass der DSA nicht auf ihr Geschäftsmodell anwendbar sein sollte. In den letzten Monaten wurden zwei formelle Auskunftsersuchen von Zalando abgelehnt, was zu der Entscheidung führte, rechtliche Schritte zu ergreifen.

Mehr zu diesen Themen gibt es hier: Europa, Politik, Textilhandel

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