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Hund-Gruppe: Hund Möbelwerke meldet Insolvenz in Eigenverwaltung an

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Foto: Hund Möbelwerke

Die Hund-Gruppe, zu der die Hund Möbelwerke GmbH & Co. KG, Hund Büromöbel GmbH und OFF Büromöbelwerk GmbH im badischen Biberach und Sulzdorf gehören, hat beim Amtsgericht Offenburg ein gerichtliches Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung beantragt. Ziel des Verfahrens ist es, die Restrukturierung und Sanierung der Hund-Gruppe voranzutreiben und die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens sicherzustellen. Dabei sollen die wichtigsten Geschäftspartner einbezogen werden, um die bestmögliche Lösung für das Unternehmen und seine Gläubiger zu finden.

Wie Baden Online zuerst berichtet, hat das Amtsgericht Offenburg dem Antrag am 18. Juni 2024 stattgegeben und vorläufige Eigenverwaltungsverfahren angeordnet. Es wird erwartet, dass das Verfahren bis zum ersten Quartal 2025 in den wesentlichen Punkten abgeschlossen sein wird.

Die Unternehmen der Hund-Gruppe operieren im schwierigen D2C- sowie B2B-Möbelmarkt, der europaweit aufgrund Inflation und Lieferkettenschwierigkeiten angeschlagen ist. Hendrik Hund, Gesellschafter-Geschäftsführer der Hund-Gruppe, erklärte: „Ich habe mir die Entscheidung nicht leicht gemacht. Als Geschäftsführer habe ich die Verantwortung für unsere Mitarbeitenden, Kunden, Lieferanten und Finanziers. Wir haben bereits wichtige Maßnahmen zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit des Unternehmens beschlossen und umgesetzt. Die konjunkturellen Rahmenbedingungen in der Möbelbranche haben uns jedoch erhebliche Schwierigkeiten bereitet. Ich bin überzeugt, dass die Eigenverwaltung der richtige Weg ist, um das Unternehmen mit einem Investor nachhaltig zu sanieren.“

Der Geschäftsbetrieb wird in Eigenverwaltung fortgeführt, alle Aufträge werden in gewohnter Qualität produziert, so das Unternehmen. Zur Sicherstellung der erforderlichen Liquidität unterhält die Hund-Gruppe eine Liquiditätsplanung und -steuerung unter Aufsicht des vorläufigen Sachwalters. Derzeit beschäftigt das Unternehmen etwa 110 Mitarbeitende, deren Lohn- und Gehaltszahlungen während des vorläufigen Eigenverwaltungsverfahrens durch die Arbeitsagentur gesichert sind.

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