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KI-Gesetz: EU eröffnet Stakeholder-Beteiligung zum neuen AI Act

Symbolik zu künstlicher Intelligenz (KI)
Foto: Gerd Altmann / Pixabay

Die Europäische KI-Behörde hat eine Stakeholder-Beteiligung zur Vertrauenswürdigkeit von allgemeinen KI-Modellen gemäß dem KI-Gesetz gestartet. Die Konsultation, die vom 30. Juli bis zum 10. September 2024 stattfinden, lädt Interessengruppen dazu ein, ihre Meinungen und Vorschläge zu den im ersten Verhaltenskodex für allgemeine KI-Modelle behandelten Themen zu äußern.

Die Konsultation kann über ein Online-Formular eingereicht werden. Das AI Office der EU lädt „geeignete Anbieter allgemeiner KI-Modelle, nachgelagerte Anbieter und andere Branchenorganisationen, zivilgesellschaftliche Organisationen, Rechteinhaber sowie akademische und unabhängige Experten“ ein, ihr Interesse an der Mitwirkung zu bekunden. Die Konsultation zielt darauf ab, Beiträge zu Aspekten wie Transparenz, urheberrechtliche Bestimmungen, Risikoklassifizierung und -minderung sowie Überwachung und Überprüfung der Verhaltenskodizes zu sammeln.

Der im Frühling verabschiedete EU AI Act tritt am 1. August in Kraft, wobei die Umsetzung in Phasen erfolgen wird. Die „Codes of Practice“ sollen nach neun Monaten, also im April 2025, gelten. Dies gibt der EU Zeit, die entsprechenden Leitlinien zu entwickeln. Die Multi-Stakeholder-Beteiligung soll nun Bedenken ausräumen, dass zivilgesellschaftliche Organisationen vom Entwurfsprozess ausgeschlossen werden könnten.

Die Ergebnisse der Konsultation werden in zusammengefasster Form veröffentlicht, ohne dass einzelne Teilnehmer direkt zitiert werden.

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