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Praxisfernes Gerichtsurteil: Materialangabe bei Mode auf Check-out-Seite erforderlich

Innenetikett eines Bekleidungsstück mit einer 100% Baumwolle Materialkennzeichnung
Foto: Fashinnovation.nyc

Das Landgericht Berlin hat mit einem bereits im November 2023 gefällten die Anforderungen an Online-Shop-Betreiber hinsichtlich der Produktinformationen auf der Check-out-Seite verschärft, was womöglich den meisten Mode Online-Händlern in Deutschland noch unbekannt sein sollte: In einer richtungsweisenden Entscheidung bestätigte das Gericht, dass wesentliche Merkmale eines Produktes – wie die Materialzusammensetzung bei Bekleidungsstücken – unmittelbar auf der Seite, auf der der Verbraucher den Kauf abschließt, angegeben werden müssen. Eine bloße Verlinkung zu diesen Informationen genügt nicht.

Was war Inhalt und Gegenstand des Urteils?

Der Fall betraf laut Shopbetreiber-Blog einen Online-Shop für Bekleidung, der vom Antragssteller, einem Wettbewerbsverband, auf Unterlassung in Anspruch genommen wurde, weil die Materialangaben der Bekleidungsstücke nicht direkt auf der Bestellseite, sondern lediglich auf der Produktdetailseite verfügbar waren. Das LG Berlin stützte sich in seiner Entscheidung auf § 312j Abs. 2 BGB sowie auf die Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU und betonte, dass die wesentlichen Eigenschaften der Ware im unmittelbaren räumlich-funktionalen Zusammenhang mit der Bestellschaltfläche stehen müssen.

Eine reine Verlinkung, klassischerweise über ein Link zum entsprechenden Produkt, ist laut Gericht nicht ausreichend. Ein zentrales Argument des Gerichts betrifft die einheitliche Regelung der bereits bestehenden Pflichtangaben. So ist neben den zentralen Produktmerkmalen auch die Darstellung des Gesamtpreises, der Vertragsdauer sowie der Mindestbindungsfrist direkt in der Nähe des Bestellbuttons erforderlich. Eine bloße Verlinkung zu diesen Informationen wird aus Perspektive des Verbraucherschutzes als unzureichend angesehen. Obwohl Links zu den wesentlichen Merkmalen die Übersichtlichkeit verbessern könnten, erfüllen sie nicht die gesetzlichen Anforderungen.

Die Begründung des Gerichts: „Es ist wichtig, dass sichergestellt wird, dass die Verbraucher bei Fernabsatzverträgen, die über Webseiten abgeschlossen werden, in der Lage sind, die Hauptbestandteile des Vertrags vor Abgabe ihrer Bestellung vollständig zu lesen und zu verstehen.“

Was bedeutet das Urteil für einen Mode Online-Shop?

Bereits seit Einführung der sog. „Button-Lösung“ (2012) muss nicht nur der Bestellbutton mit „Kaufen“ (oder ähnlich klaren formulieren) beschriftet werden, sondern noch einmal „die wesentlichen Produktmerkmale“ auf der Check-out-Seite wiederholt werden. In der Praxis ist (bzw. war) dies im Modehandel die Größe und Farbe des Artikels. Laut des jüngsten Urteils des LG Berlin gilt für Bekleidung ebenso die Materialzusammensetzung als ein wesentliches Produktmerkmal. Online-Shops sollte diese daher schnellstmöglich (!) im Check-Out integrieren, um nach dem neuestem Urteil rechtskonform und damit nicht für Unterlassungsansprüche angreifbar zu sein.

Der gesamte Tatbestand und das Urteil ist hier im Originaltext nachzulesen.

Kritischer Kommentar zur Umsetzbarkeit in Bezug auf Mode-Onlineshops

Das Urteil des LG Berlin setzt neue rechtliche Maßstäbe, mit denen sich Online-Händler, insbesondere im Modebereich, umgehend auseinandersetzen müssen. Während der Schutz der Verbraucherinteressen im Vordergrund des Urteils steht, wirft die Entscheidung allerdings sowohl Fragen zur praktischen Umsetzbarkeit als auch einer echten Kundenrelevanz auf. Mode-Onlineshops stehen nun einmal mehr vor der Herausforderung, eine Balance zwischen einer benutzerfreundlichen Gestaltung ihrer Check-out-Seite und der Erfüllung (neuer) rechtlicher Anforderungen zu finden.

Online-Shop-Betreiber sollten als Folge des Gerichtsurteils sicherzustellen, dass neben den bisherigen Angaben auch die Materialkennzeichnung auf der letzten Check-Out-Seite sichtbar ist – was für die allermeisten Online-Shops mehr oder minder aufwendige, technische Anpassungen verursachen wird.

Des Weiteren könnte diese Regelung aus Kundensicht den Kaufprozess verlangsamen und zu einer Überfrachtung der Check-out-Seite führen, was potenziell die User Experience, vor allem mobil auf kleinen Screens, verschlechtern und die Abbruchrate von Kaufvorgängen erhöhen könnte. Während die Absicht des Gerichts, den Verbraucherschutz zu stärken, grundsätzlich lobenswert ist, besteht die Gefahr, dass die strengen Vorgaben kontraproduktive Effekte auch auf Kundenseite und in Konsequenz auf Umsatzseite haben könnten.

Es ist zu hoffen, dass zukünftige Regelungen und Urteile einen Mittelweg finden, der sowohl die Interessen der Verbraucher schützt als auch die Realitäten des Online-Handels berücksichtigt. Eine mögliche Lösung könnte anstatt einem Flickenteppich an Gerichtsurteilen in der Entwicklung klarer Richtlinien bestehen, die sowohl die Transparenz erhöhen als auch die Usability von Online-Shops gewährleisten und eine gewisse Praxisnähe aufweisen. Bis dahin sind alle Mode-Onlineshops gut beraten, schnell entsprechende Prozesse anzupassen, um rechtlich konform und kein leichtes Ziel für Unterlassungen zu sein.

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