Als Amazon im Februar 2024 in Prime Video Werbung integriert hatte, bot sich vielen Werbetreibenden eine attraktive neue Möglichkeit. Neben Douglas war auch Breuninger einer der ersten bekannten Händler, die beim beliebten Streaming-Dienst Werbung geschaltet haben. Allerdings sorgte die Werbung auf Prime sowohl bei Kunden als auch bei Verbraucherschützern schnell für Unmut: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stiftung Warentest haben die Einführung der Werbung schon früh als „rechtswidrig“ bezeichnet und rechtliche Schritte gegen Amazon eingeleitet.
Die Verbraucherzentrale Sachsen e. V. hat nun am Donnerstag eine Verbandsklage gegen die Amazon Digital Germany GmbH eingereicht. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat diese Klage freigegeben, sodass sich betroffene Verbraucher und kleine Unternehmen im Verbandsklageregister eintragen können, um ihre Ansprüche geltend zu machen.
Die Sammelklage richtet sich gegen die einseitige Einführung der Werbung, die nach Ansicht der Verbraucherschützer eine wesentliche Vertragsänderung darstellt, der die Abo-Mitglieder hätten zustimmen müssen. Kunden, die keine Werbung sehen möchten, müssen ein Zusatz-Abo für 2,99 Euro pro Monat abschließen. Kritisiert wird auch, dass Amazon seine Kunden vor vollendete Tatsachen gestellt habe, ohne ihnen ausreichend Zeit zur Vorbereitung auf die Änderung zu geben.
Im Erfolgsfall der Klage erhalten betroffene Kunden ihr bereits gezahltes Geld zurück. Der Verbraucherzentrale zufolge handelt es sich dabei um Beträge von 36 Euro pro Jahr. Auch Nutzer, die der Preiserhöhung nicht zugestimmt haben und weiterhin Werbung akzeptieren, können sich der Klage anschließen und Schadensersatz einfordern. Dieser soll mindestens 50 Prozent der seit Februar gezahlten Abonnementgebühren betragen. Ein schneller Abschluss des Verfahrens wird nicht erwartet, da der Rechtsstreit sich über mehrere Jahre hinziehen könnte.