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EuGH-Urteil setzt neue Maßstäbe bei der Nutzung des Schufa-Scores

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Foto der SCHUFA Zentrale
Foto: Schufa
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Am 7. Dezember 2023 fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Urteil, das die Nutzung von Schufa-Scores in der Kreditwirtschaft erheblich beeinflusst. Die Richter in Luxemburg erklärten die Praxis, die Kreditwürdigkeit eines Verbrauchers primär auf Grundlage seines Schufa-Scores zu bewerten, als unzulässig. Dieses Urteil stellt eine signifikante Niederlage für die Auskunfteien dar und fordert eine grundlegende Änderung in der bisherigen Praxis der Kreditvergabe.

Der EuGH reagierte damit auf eine Vorlage des Verwaltungsgerichts Wiesbaden, die die Zulässigkeit der Entscheidungsfindung ausschließlich auf Basis des Schufa-Scores hinterfragte. Banken und andere Finanzdienstleister haben sich bisher oft auf den Schufa-Score als alleiniges Mittel zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit verlassen. Die Richter betonten jedoch, dass solch eine automatisierte Entscheidungsfindung nicht den Datenschutzbestimmungen entspricht.

Obwohl die Schufa weiterhin eine Rolle bei der Bonitätsprüfung spielen wird, darf sie nicht mehr das einzige Kriterium sein. Der EuGH fordert, dass neben dem Schufa-Score auch andere Faktoren in die Entscheidungsfindung einbezogen werden müssen. Das Gericht wies den Fall an das Wiesbadener Verwaltungsgericht zurück, um zu prüfen, ob das deutsche Bundesdatenschutzgesetz mit den neuen Anforderungen konform geht.

Die Schufa Holding AG begrüßte das Urteil, da es wichtige Fragen zur Verwendung von Scores im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) klärt. Trotz einiger Bedenken hinsichtlich der bestehenden deutschen Vorschriften zur Score-Nutzung, sieht sich die Schufa gut vorbereitet, die neuen Anforderungen zu erfüllen. Insbesondere betonte die Schufa, dass die Mehrheit ihrer Kunden den Schufa-Score als wichtig, aber nicht als allein entscheidendes Kriterium für Vertragsabschlüsse ansieht.

Dieses Urteil hat weitreichende Implikationen, nicht nur für die Schufa, sondern für alle Unternehmen, die Kreditentscheidungen treffen. Es erfordert eine Anpassung der bestehenden Verfahren und unterstreicht die Notwendigkeit einer transparenten und gerechten Bewertung der Kreditwürdigkeit von Verbrauchern. Zukünftig müssen Unternehmen eine ausgewogenere Herangehensweise annehmen, die sowohl den Schutz der Verbraucherinteressen als auch die Sicherheit von Finanztransaktionen gewährleistet.

Quelle: SCHUFA

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