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Neue Datenschutzgesetz-Novelle: Fintechs und Zahlungsanbieter wie Klarna bedroht

Handy und Symbolik zu Zahlung und Online-Payment
Foto: Gerd Altmann / Pixabay

Die jüngste Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), die bereits Februar von der Bundesregierung verabschiedet wurde (PDF, Kabinettsfassung), könnte weitreichende Auswirkungen auf die Finanztechnologie- und Zahlungsanbieterindustrie, einschließlich in Deutschland populären Unternehmen wie Klarna, haben. Der vorgeschlagene Gesetzentwurf zielt im Kern darauf ab, die Bonitätsprüfungen zu verschärfen, was die Fähigkeit dieser Unternehmen, automatische Kreditwürdigkeitsprüfungen durchzuführen, negativ beeinflussen könnte.

Die Süddeutsche Zeitung berichtet, dass die vorgeschlagenen Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes darauf abzielen, die Rechte der Verbraucher zu stärken und möglicherweise sogar die Schufa offiziell zu bevollmächtigen, was bei mehreren Zahlungsdienstleistern für große Unruhe sorgte. Ein besonders kontroverser Punkt des Gesetzentwurfs ist die mögliche zukünftige Einschränkung der Verwendung von Adressdaten für die Bonitätsberichterstattung. Dienste wie Klarna, die in Deutschland stark auf diese Informationen angewiesen sind, könnten dadurch in ihrer Fähigkeit zur Kreditwürdigkeitsprüfung beschränkt oder sogar gänzlich daran gehindert werden.

Diese gesetzlichen Änderungen könnten auch den Dienst des Open Banking schwächen, da Unternehmen nicht mehr in der Lage wären, Adressdaten zur Bewertung des Ausfallrisikos zu nutzen. Skeptiker befürchten, dass diese neuen Regelungen, obwohl sie zum Schutz der Verbraucherdaten gedacht sind, indirekt negative Auswirkungen auf die Verbraucher haben könnten, indem sie Dienstleistungen wie „Kauf jetzt, zahl später“ unnötig verkomplizieren und das Risiko von Betrug und Geldwäsche erhöhen.

Die Besorgnis über diese Entwicklungen hat neben Klarna gleich mehrere Unternehmen dazu veranlasst, sich an den Lobbyverband Bitkom zu wenden, der nun eine Stellungnahme vorbereitet – in der Hoffnung, dass der Gesetzentwurf vor seiner endgültigen Verabschiedung im Sommer noch einmal überarbeitet wird. Die Kritik konzentriert sich insbesondere auf die potenziellen Einschränkungen für die Nutzung von Adress- und Bankdaten, selbst zu Zwecken der Betrugs- und Geldwäscheprävention, was nicht im Interesse der Verbraucher sein kann.

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