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Nicht ohne Kritik: EU-Parlament billigt wegweisende Regelungen für Plattformarbeit

Uber Eats Rider und Rucksack
Foto: Uber Eats

Am Mittwoch hat das Europäische Parlament neue Regelungen verabschiedet, die die Arbeitsbedingungen für Millionen von Plattformarbeitern erheblich verbessern sollen. Die Gesetzgebung, die im Februar zwischen Parlament und Rat ausgehandelt wurde und mit einer Mehrheit von 554 zu 56 Stimmen bei 24 Enthaltungen angenommen wurde, zielt darauf ab, den Beschäftigungsstatus von Plattformbeschäftigten korrekt zu klassifizieren und die Praxis der Scheinselbstständigkeit effektiv zu bekämpfen.

Diese Maßnahmen sollen laut der EU bis zu 40 Millionen Plattformbeschäftigten faire Arbeitsbedingungen bieten und gleichzeitig unlauteren Wettbewerb verhindern. Nach der Annahme durch das Parlament muss der Rat die Regelungen formal bestätigen. Danach haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Bestimmungen in nationales Recht umzusetzen.

Ein zentraler Aspekt des Gesetzes ist die Einführung einer widerlegbaren gesetzlichen Vermutung für ein Beschäftigungsverhältnis, basierend auf dem Grad der Kontrolle und Steuerung durch die Plattform. Dies verschiebt die Beweislast auf die Plattformen, die nun nachweisen müssen, dass keine abhängige Beschäftigung vorliegt.

Ein weiterer bedeutender Fortschritt ist die Regulierung des Einsatzes von Algorithmen am Arbeitsplatz. Die Richtlinie schreibt vor, dass Entlassungen nicht allein auf der Grundlage von algorithmischen oder automatisierten Entscheidungen erfolgen dürfen. Stattdessen müssen solche Entscheidungen von Menschen überwacht und kontrolliert werden. Hinsichtlich des Datenschutzes verbietet das Gesetz zudem die Verarbeitung bestimmter sensibler personenbezogener Daten, darunter Informationen über den emotionalen Zustand oder persönliche Überzeugungen der Plattformarbeiter.

Laut dem Digitalverband Bitkom entziehen sich EU-Parlament und Rat jedoch der Verantwortung, klare Indikatoren zur Unterscheidung zwischen selbstständiger und unselbstständiger Arbeit zu definieren. Stattdessen wird diese Aufgabe den Mitgliedsstaaten überlassen, was zu einem uneinheitlichen Regelwerk führen könnte. Dies könnte neue Rechtsunsicherheiten schaffen und das Ziel, gleiche Wettbewerbsbedingungen für plattformvermittelte Dienste zu schaffen, untergraben. Bitkom plädiert dafür, dass das deutsche Umsetzungsgesetz präzise Kriterien festlegen sollte, um zu bestimmen, wann keine abhängige Beschäftigung vorliegt. Dazu zählen die freie Wahl der Aufgabenannahme, flexible Arbeitszeiten, die Möglichkeit zur Angebotserweiterung an Dritte und der Einsatz von Subunternehmen, ohne dass dies die Einstufung als abhängig Beschäftigter nach sich zieht.

Plattformen spielen eine zunehmend wichtige Rolle bei der Vermittlung von Arbeit, nicht nur für Geringqualifizierte, sondern auch für hochspezialisierte Fachkräfte. Sie ermöglichen einen flexiblen und niedrigschwelligen Zugang zu Arbeitsmöglichkeiten, was besonders für Studierende, Rentner und Teilzeitbeschäftigte von Vorteil ist. Bitkom betont, dass Plattformarbeit die soziale Absicherung unterstützen sollte, ohne dass dies zu einer abhängigen Beschäftigung führt.

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