ANZEIGE
ANZEIGE

EU-Vorschriften zur Plattformarbeit: Neue Unsicherheit auf nationaler Ebene

Autor
Themen
Illustration der EU-Vorschrift zur sogenannten Plattformarbeit
Foto: Europäischer Rat der EU
Beitrag teilen

Die Europäische Union steht an einem Wendepunkt in der Regulierung der Arbeitsbedingungen von Plattformarbeitern. Nach langwierigen Verhandlungen hat der Europäische Rat unter der Leitung der belgischen Präsidentschaft einen Kompromiss erzielt, der die Richtlinien für die Beschäftigung von Plattformarbeitern, wie Lieferdienstkuriere und Uber-Fahrer, neu definiert. Dieses bereits jetzt als umstritten geltendes Ergebnis ist Teil eines breiteren Bemühens, den Arbeitsmarkt der sogenannten „Gig-Ökonomie“ in Europa zu reformieren und den Arbeitnehmern mehr Schutz und Klarheit zu bieten.

Der belgische Versuch folgte auf einen gescheiterten Vorstoß Spaniens und mündete in einem provisorischen Abkommen, das noch der Zustimmung des Europäischen Parlaments bedarf. Der Kompromiss lässt den Mitgliedstaaten Freiraum, selbst zu entscheiden, ob Plattformarbeiter als selbstständig oder als Angestellte gelten, erleichtert aber gleichzeitig die Anfechtung dieses Status durch Gewerkschaften oder die Arbeiter selbst. Besonders hervorzuheben ist die Forderung nach mehr Transparenz in Bezug auf die Algorithmen, die Plattformen zur Arbeitsverteilung nutzen.

Diese Entwicklung ist ein Echo auf Entscheidungen wie die eines Brüsseler Gerichts, welches entschied, dass Kuriere von Deliveroo als Angestellte zu betrachten sind – ein Urteil, das bereits Konsequenzen für Deliveroo in Spanien und den Niederlanden hatte.

Die inhaltliche Essenz des Kompromisses liegt in der Schaffung eines ausgewogenen Rahmens, der Flexibilität für die Mitgliedstaaten mit verstärktem Schutz für die Arbeitnehmer verbindet. Im Kern ermöglicht der Kompromiss den einzelnen Ländern, selbst zu entscheiden, ob Plattformarbeiter als selbstständige Unternehmer oder als Angestellte betrachtet werden. Gleichzeitig verbessert er die Möglichkeiten für Arbeitnehmer und Gewerkschaften, gegen diesen Status Einspruch zu erheben, und setzt auf mehr Transparenz bei den Algorithmen, die zur Arbeitsverteilung eingesetzt werden. Ziel ist es, eine fairere Behandlung für diejenigen zu gewährleisten, die in der Gig-Ökonomie tätig sind, indem ihnen ein besserer Zugang zu arbeitsrechtlichem Schutz und sozialen Sicherungsleistungen ermöglicht wird.

Besonders wichtig ist die Neuregelung im Hinblick auf die Nutzung algorithmischer Management-Tools, die eine gerechtere Arbeitszuteilung und Bewertung gewährleisten soll, indem explizit Anforderungen an Transparenz und Nachvollziehbarkeit gestellt werden. Dieser Kompromiss spiegelt die Notwendigkeit wider, die dynamische Natur digitaler Arbeitsplattformen anzuerkennen, während gleichzeitig versucht wird, die Rechte der Arbeitnehmer in einer sich schnell entwickelnden digitalen Wirtschaft zu schützen und zu stärken.

Jedoch stößt der Kompromiss nicht überall auf Zustimmung. Kritiker, darunter Dr. Bernhard Rohleder von Bitkom, argumentieren, dass der Kompromiss sein Ziel verfehlt, indem er keine einheitlichen europäischen Regeln schafft, sondern stattdessen einen Flickenteppich nationaler Regelungen hinterlässt, der neue Rechtsunsicherheiten schafft. Die Hauptkritikpunkt ist die mangelnde Klarheit in Bezug darauf, was selbstständige von unselbstständiger Arbeit unterscheidet, und die Übertragung der Verantwortung für diese Definition an die Mitgliedstaaten.

Die neue Richtlinie der EU zur Plattformarbeit ist ein durchaus ambitionierter Versuch, die Arbeitsbedingungen in der Gig-Ökonomie zu verbessern. Die Plattformarbeit, eine Arbeitsform, die Organisationen oder Einzelpersonen ermöglicht, über Online-Plattformen Dienstleistungen gegen Bezahlung anzubieten, hat insbesondere während der COVID-19-Pandemie zugenommen. Die EU positioniert sich mit dieser Richtlinie als weltweit erster Gesetzgeber, der spezifische Vorschriften für digitale Arbeitsplattformen ins Auge fasst, mit dem Ziel, den korrekten Beschäftigungsstatus von Menschen, die für digitale Plattformen arbeiten, zu bestimmen und die Nutzung algorithmischer Systeme am Arbeitsplatz zu regulieren.

Über 28 Millionen Menschen arbeiten in der EU über digitale Plattformen, eine Zahl, die bis 2025 voraussichtlich auf 43 Millionen ansteigen wird. Die Mehrheit dieser Plattformarbeiter, die in Bereichen wie Taxidiensten, Essenslieferungen und Hausarbeit tätig sind, gelten derzeit formell als selbstständig, obwohl viele von ihnen denselben Regeln und Beschränkungen unterliegen wie Angestellte. Dies wirft Fragen nach ihrem wahren Beschäftigungsstatus und den ihnen zustehenden Arbeitnehmerrechten und Sozialschutz auf.

Die Mitgliedstaaten haben bisher unterschiedliche Ansätze in der Regulierung der Plattformarbeit verfolgt, was zu einer uneinheitlichen Landschaft in Europa geführt hat. Die neuen EU-Vorschriften könnten dazu beitragen, diese Situation zu vereinheitlichen, indem sie Kriterien für die Einstufung von Beschäftigungsverhältnissen festlegen und die Verwendung von Algorithmen am Arbeitsplatz regulieren.

Obwohl der Kompromiss ein Fortschritt in Richtung Transparenz und rechtlicher Sicherheit für Plattformarbeiter darstellt, bleiben Fragen offen. Wie werden die Mitgliedstaaten die Richtlinien umsetzen? Werden Plattformunternehmen ihre Geschäftsmodelle anpassen müssen? Und vor allem, wird der Kompromiss tatsächlich zu verbesserten Arbeitsbedingungen für Plattformarbeiter führen?

→ Jetzt auch auf LinkedIn oder X (Twitter) folgen und keine News verpassen!
ANZEIGE
Drei Faktoren: Was zeichnet (wirklich) einen erfolgreichen Online-Shop aus?

Drei Faktoren: Was zeichnet (wirklich) einen erfolgreichen Online-Shop aus?

Wer als Shop-Betreiber, E-Commerce Manager oder Gründer einer E-Commerce-Marke erfolgreich werden möchte, muss drei grundsätzliche Faktoren, Verkaufspsychologie, Außendarstellung und Design sowie Nutzererlebnis, verinnerlichen. Die ganzheitliche Sicht hilft dabei, die Kunden besser zu verstehen, die Zielgruppe effektiver anzusprechen und die Produkte erfolgreicher zu verkaufen.

Drei Faktoren: Was zeichnet (wirklich) einen erfolgreichen Online-Shop aus?

Drei Faktoren: Was zeichnet (wirklich) einen erfolgreichen Online-Shop aus?

Wer als Shop-Betreiber, E-Commerce Manager oder Gründer einer E-Commerce-Marke erfolgreich werden möchte, muss drei grundsätzliche Faktoren, Verkaufspsychologie, Außendarstellung und Design sowie Nutzererlebnis, verinnerlichen. Die ganzheitliche Sicht hilft dabei, die Kunden besser zu verstehen, die Zielgruppe effektiver anzusprechen und die Produkte erfolgreicher zu verkaufen.