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Schluss mit Steuerbefreiung für Billigimporte: Deutschland unterstützt EU-Steuerreform

Die Apps Temu und Shein auf einem Smartphone dargestellt
Foto: Shutterstock / Ascannio

Deutschland hat sich für eine Überarbeitung der EU-Importsteuervorschriften ausgesprochen, die eine Steuerbefreiung für günstige Pakete beenden könnte. Die aktuelle Gesetzeslages ermöglicht es Online-Händlern wie Shein und Temu, ihren Marktanteil mit preisgünstigen Produkten aus China zu vergrößern. Fairerweise sei betont: Auch US-amerikanische und Non-EU-Anbieter profitieren von der derzeit gültigen Regelung.

Aktuell sind Pakete, die online aus Nicht-EU-Ländern bestellt werden, bis zu einem Wert von 150 Euro von Zollabgaben befreit. Der Handelsverband Deutschland (HDE) hatet die deutsche Regierung bereits vor Monaten aufgerufen, diese Freigrenze abzuschaffen. Der Verband argumentiert, dass dies zu einer massiven Zunahme kleiner Pakete geführt habe und die Zollbehörden nicht in der Lage seien, alle Produkte auf EU-Konformität zu überprüfen.

Bundesfinanzminister Christian Lindner hat laut Reuters signalisiert, dass Deutschland die Abschaffung der 150-Euro-Freigrenze auf europäischer Ebene unterstützen wird. Das Finanzministerium begrüßt die Vorschläge der Europäischen Kommission, das europäische Zollrecht an die Herausforderungen des E-Commerce anzupassen.

Shein erklärte in einer Stellungnahme, dass man sich an alle lokalen Gesetze und Vorschriften halte, einschließlich der Zoll- und Steuerbestimmungen. Temu, das von der chinesischen Pinduoduo Holdings betrieben wird, betonte, dass das schnelle Wachstum und die Marktakzeptanz auf Effizienz in der Lieferkette und betrieblicher Kompetenz beruhen und nicht auf der Steuerbefreiung.

Der Branchenverband Ecommerce Europe, dem auch Amazon und eBay angehören, warnte wiederum, dass die Abschaffung der Freigrenze den Handel erschweren und zu Vergeltungsmaßnahmen von wichtigen Handelspartnern wie den USA führen könnte. Auch in den USA gibt es ähnliche Kritik an Shein und Temu, da beide Anbieter dort eine ähnliche Steuerbefreiung nutzen, um Wettbewerber zu unterbieten und Zollkontrollen zu umgehen.

Der Europäische Rechnungshof billigte das Zollreformgesetz in einer vorläufigen Abstimmung bereits im März, allerdings wird eine weitere Prüfung und Bearbeitung erst nach den Europawahlen möglich sein. 2023 kamen laut Kommission zwei Milliarden Pakete mit einem deklarierten Wert von weniger als 150 Euro aus Drittländern in die EU. Die Kommission stellte fest, dass das enorme Volumen des E-Commerce die Kapazitäten der Zollbehörden überfordere und viele Sendungen absichtlich unterbewertet würden, um von der Steuerbefreiung zu profitieren.

Auch die Deutsche Industrie und Handelskammer (DIHK) hatte im April in einem ausführlichen Statement von „unfairem Wettbewerb“ gesprochen und die Politik aufgefordert, neue Regulierungen für Plattformen, die außerhalb Europas angesiedelt sind, vorzunehmen. Die Kernproblematik bestehe darin, dass die Wettbewerbsbedingungen für deutsche und europäische Anbieter durch ständig neue Handelsanforderungen und Bürokratie verschärft werden, während nicht-europäische Wettbewerber kaum reguliert werden. 

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