Nach einer Abmahnung durch die Verbraucherzentrale hat Temu eine Unterlassungserklärung abgegeben und damit eine Klage abgewendet. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte Temu im März wegen manipulativer Designs und unklarer Verkaufsstrategien abgemahnt. Zu den kritisierten Praktiken zählten irreführende Rabatte und Produktbewertungen sowie unzureichende Informationen über die Händler. Zudem standen auch Aussagen zur Nachhaltigkeit im Fokus, die als potenziell irreführend angesehen wurden.
Wie das Handelsblatt berichtet, hat Temu nach intensiven Verhandlungen sich zur Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung verpflichtet, wie aus einer Mitteilung von Whaleco Technology Limited, der Betreiberfirma von Temu, hervorgeht. Diese Maßnahme scheint ausreichend, um die angedrohte Klage des vzbv abzuwenden. Ramona Pop, Vorständin des vzbv, betonte die Bedeutung dieser Entwicklung: „Es ist ein wichtiger Schritt, dass Temu die beanstandeten Verstöße abstellt. Manipulative Designs sind ein Ärgernis und benachteiligen die Verbraucher.“
Ein Sprecher von Temu äußerte sich ebenfalls positiv über die Einigung und betonte die Bedeutung des deutschen Marktes für das Unternehmen. „Wir schätzen das Feedback und die Zusammenarbeit mit allen Marktteilnehmern. Es ist unser Ziel, die Vorschriften strikt einzuhalten und die Erfahrungen der Verbraucher in Deutschland kontinuierlich zu verbessern“, so der Sprecher.
Die Verbraucherzentrale behält sich vor, bei weiteren Verstößen eine Vertragsstrafe einzufordern. Die jüngsten Entwicklungen rund um Temu und ähnliche Plattformen wie Shein, das ebenfalls von der Verbraucherzentrale abgemahnt wurde, haben auch die Aufmerksamkeit von Regierungsbehörden auf sich gezogen.
Die Kontroverse um Temu und andere Online-Marktplätze unterstreicht die Herausforderungen im digitalen Handel, insbesondere bei der Sicherstellung von Produktqualität und Einhaltung lokaler Vorschriften durch internationale Anbieter.