Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Fast-Fashion-Plattform SHEIN aufgrund verschiedener Verstöße gegen den Digital Services Act (DSA) abgemahnt. Laut vzbv führt SHEIN Verbraucher durch manipulative Designs, schwer durchschaubare Beschwerdewege und schwer auffindbare Kontaktmöglichkeiten in die Irre. Besonders hervorgehoben wurden die sogenannten „Confirmshaming“-Pop-Ups, die Nutzer beim Verlassen der Seite mit Gutscheinangeboten zum Bleiben animieren sollen.
Zu den weiteren Beanstandungen zählen willkürliche Rabatthöhen, unzureichende Informationen bei Produktbewertungen und irreführende Aussagen zum Umweltschutz durch Paketshop-Abholungen. Zudem bemängelt der vzbv ein unvollständiges Impressum auf der Plattform.
SHEIN wurde aufgefordert, auf die Abmahnung mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu reagieren und notwendige Anpassungen vorzunehmen, um den Anforderungen des Digital Sercivces Act (hier ausführlich erklärt) gerecht zu werden, der EU-weit für mehr Verbraucherschutz und Transparenz auf Online-Plattformen sorgt. SHEIN wird seit letzter Woche offiziell von der EU-Kommission als „Very Large Online Plattform“ (VLOP) unter dem DSA geführt, was dem Anbieter nochmal besondere Pflichten auferlegt.