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Digital Markets Act: Verbraucherzentrale kritisiert TikTok, Meta und Co.

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Abkürzung DMA für Digital Markets Act als neue Gesetzgebung der Europäischen Union (EU)
Ivan Marc / Shutterstock
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Trotz EU-Regelungen setzen große Digitalkonzerne weiterhin manipulative Designs ein, um umfassende Nutzerprofile zu erstellen. Eine Untersuchung des vzbv zeigt: Meta, Amazon und TikTok missachten die Vorgaben des Digital Markets Acts.
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Trotz der seit dem 7. März 2024 geltenden EU-Regelungen versuchen große Digitalkonzerne weiterhin, ihre Nutzer auf Webseiten und in Apps zu manipulieren. Eine aktuelle Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zeigt, dass Gatekeeper wie Meta, Amazon, TikTok und Google die Vorschriften des Digital Markets Acts (DMA) nicht ausreichend umsetzen. Diese Unternehmen nutzen manipulative Designs, um umfassende Nutzerprofile zu erstellen und die Einwilligung zur Datenzusammenführung zu erzwingen.

Hintergrund der Untersuchung ist der Digital Markets Act, der für sechs große Digitalkonzerne und deren zentrale Plattformdienste gilt. Der vzbv überprüfte zwischen dem 16. Mai und 26. Juni 2024 die Umsetzung der Regelungen bei den Unternehmen Alphabet, Amazon, Apple, ByteDance, Meta und Microsoft. Für die Tests wurden verschiedene Smartphones verwendet, die auf Werkseinstellungen zurückgesetzt wurden.

„Gatekeeper wie Meta, Amazon, TikTok oder Google missachten die Brüsseler Vorgaben für digitale Märkte. Alle untersuchten Dienste nutzen weiterhin manipulative Designs, um an mehr Daten zu kommen“, sagt Ramona Pop vom vzbv. Diese Designs erschweren es Nutzern, erteilte Einwilligungen zu widerrufen. Zudem suggerieren die Plattformen, dass ohne die Einwilligung wesentliche Funktionen eingeschränkt sind.

Eine repräsentative forsa-Befragung für den Verbraucherreport 2024 zeigt, dass 79 Prozent der Verbraucher gegen solche manipulativen Designs auf Webseiten sind. 70 Prozent lehnen es ab, dass Unternehmen Daten zu Profilen zusammenführen, um personalisierte Werbung zu erstellen.

Ein besonders kritisches Beispiel für die Nichteinhaltung der DMA-Regeln ist der Facebook Marketplace. Ohne ein Facebook-Konto können Nutzer den Dienst kaum sinnvoll nutzen, obwohl der DMA das Kopplungsverbot vorschreibt. Der vzbv fordert daher, dass die Europäische Kommission die Regeln des DMA konsequent durchsetzt und bei Verstößen Geldbußen verhängt.

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