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Digital Services Act: EU-Kommission fordert Informationen von Temu und Shein

Die Apps Temu und Shein auf einem Smartphone dargestellt
Foto: Shutterstock / Ascannio

Die EU-Kommission hat formelle Auskunftsersuchen an die Online-Marktplätze Temu und Shein übermittelt, wie die Kommission am Freitag mitteilt. Die beiden Unternehmen müssen bis zum 12. Juli detaillierte Informationen zur Einhaltung des Gesetzes über digitale Dienstleistungen (Digital Services Act, DSA) vorlegen.

Im Fokus steht der Mechanismus zur Meldung illegaler Produkte durch Nutzer sowie die Vermeidung von „Dark Patterns“, welche Nutzer täuschen könnten. Weitere Themen sind der Jugendschutz, die Transparenz von Empfehlungssystemen, die Rückverfolgbarkeit von Händlern und die Gestaltung der Benutzeroberfläche.

Diese Maßnahmen der EU basieren auch auf Beschwerden von Verbraucherorganisationen. Die Kommission wird auf Basis der Antworten von Temu und Shein die nächsten Schritte festlegen, was möglicherweise zur Einleitung eines Verfahrens gemäß Artikel 66 des DSA führen könnte.

Artikel 74 (2) des DSA sieht vor, dass die Kommission Geldbußen für unrichtige oder unvollständige Angaben verhängen kann. Bei Nichtbeantwortung kann sie Informationen durch Entscheidung anfordern und Zwangsgelder verhängen.

Temu und Shein gelten im Digital Services Act als sehr große Online-Plattformen und unterliegen daher der direkten Aufsicht der EU-Kommission. Seit dem Inkrafttreten des DSA am 17. Februar 2024 haben sie vier Monate Zeit, um die strengen Vorschriften zu erfüllen und systemische Risiken wie die Verbreitung unsicherer und gefälschter Produkte zu mindern.

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