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Reminder: Corona-Hilfen Schlussabrechnung bis 30. September 2024

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Frau mit einer OP-Maske in der Hand
Foto: Pexels
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Zusammenfassung

Die Einreichungsfrist für die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen endet am 30. September 2024. Von den rund 870.000 Schlussabrechnungs-Paketen sind noch etwa 300.000 ausstehend. Unternehmen werden aufgefordert, die Frist einzuhalten und die benötigten Dokumente einzureichen.
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Die Frist für die Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen endet am 30. September 2024. Die letzte Verlängerung wurde bereits im März 2024 in einer Vereinbarung mit der Bundessteuerberaterkammer, dem Deutschen Steuerberaterverband e.V., der Wirtschaftsprüferkammer und der Bundesrechtsanwaltskammer beschlossen.

Derzeit sind noch rund 300.000 Schlussabrechnungen ausstehend, teilte das Bundeswirtschaftsministerium vor dem Wochenende mit. Die abschließende Berechnung der Förderhöhe für Unternehmen und Selbständige mit starken Corona-bedingten Umsatzrückgängen erfolgt durch die Bewilligungsstellen der Länder. Die jetzt laufende Schlussabrechnung der Programme ist haushaltsrechtlich notwendig, um die vorläufig bewilligten Zuschüsse mit den tatsächlichen Umsätzen und Fixkosten abzugleichen. Ohne fristgerechte Schlussabrechnungen drohen Rückforderungsmaßnahmen.

Sven Giegold, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, betont die Bedeutung der zügigen und unbürokratischen Bewilligung der Corona-Hilfsprogramme und hebt hervor, dass der Schutz der Steuerzahler nun den Nachweis des korrekten Bedarfs der ausgezahlten Steuergelder erfordert. Für die Schlussabrechnung ist die Expertise der prüfenden Dritten entscheidend, um die finalen Förderbescheide zu erhalten. Giegold dankt all jenen, die bereits Schlussabrechnungen eingereicht haben, und appelliert an die übrigen, diese letzte Chance zu nutzen.

Die Corona-Wirtschaftshilfen, bestehend aus Überbrückungshilfen sowie November- und Dezemberhilfen, unterstützten von Juni 2020 bis Juni 2022 Unternehmen und Selbständige mit über 63 Milliarden Euro. Besonders im stationären Einzelhandel waren zu dieser Zeit zahlreiche Unternehmen betroffen. Die zunächst auf Prognosen basierenden Anträge wurden vorläufig bewilligt, wobei ein nachträglicher Abgleich mit der tatsächlichen Geschäftsentwicklung in der Schlussabrechnung vorgesehen war.

Die Antragstellung erfolgt über die digitale Antragsplattform des Bundes mit der verbindlichen Einbindung prüfender Dritter, die eine zentrale Rolle im Verfahren der Corona-Wirtschaftshilfen spielen. Bislang wurden rund 570.000 Schlussabrechnungs-Pakete eingereicht, während noch etwa 300.000 ausstehen. Die Bewilligungsstellen der Länder haben über 197.000 finale Schlussbescheide erteilt, wobei in über zwei Drittel der geprüften Fälle die vorläufig gewährten Hilfen bestätigt (36 %) oder Nachzahlungen (41 %) gewährt wurden. Rund 24 % der Schlussbescheide enthalten Rückzahlungsforderungen.

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