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Nachholbedarf: Nur 20% der deutschen Online-Shops sind barrierefrei

Symbol für Barrierefreiheit
Foto: Gino Crescoli / Pixabay

Ein Jahr nach dem ersten Testbericht zur Barrierefreiheit von Online-Shops in Deutschland haben die Aktion Mensch, Google und die Stiftung Pfennigparade erneut die 71 meistbesuchten Shopping-Portale getestet. Das Ergebnis ist ernüchternd: Nur gut ein Fünftel der getesteten Webseiten erfüllt das zentrale Kriterium der Tastaturbedienbarkeit. Was viele Shop-Betreiber dabei nicht wissen: Ab dem 28. Juni 2025 sind Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten gesetzlich verpflichtet, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten.

Die Tests wurden von geschulten Experten mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen durchgeführt und von der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund) begleitet. Dabei stellte sich heraus, dass lediglich 15 von 71 Webseiten über die Tastatur bedienbar sind. Für viele Menschen mit Behinderung ist dies eine Grundvoraussetzung, um Online-Shops nutzen zu können.

Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, betont: „Digitale Teilhabe zählt zu den zentralen Rechten von Menschen mit Behinderungen, die sich aus der UN-Behindertenrechtskonvention ergeben. Barrierefreiheit muss endlich umgesetzt werden – jetzt und überall!“

Der Testbericht identifiziert häufige Hürden wie fehlende Kontraste, unlogische Seitenaufbauten und störende Banner. Diese Probleme erschweren es Nutzern mit Sehbehinderungen, durch die Seiten zu navigieren. Auch die Tab-Reihenfolge ist oft unlogisch, wodurch das Finden von Informationen und Produkten kompliziert wird. Banner und Cookie-Overlays, die den Hauptinhalt verdecken, stellen eine weitere Barriere dar.

Christina Marx von Aktion Mensch sagt: „Es ist an der Zeit, digitale Barrieren abzubauen. Viele Unternehmen nehmen in Kauf, potenzielle Kunden auszuschließen, wenn sie ihre Webseiten nicht barrierefrei gestalten. Dies liegt auch in ihrem eigenen Interesse, denn ein einfacher Zugang zu Webseiten ist für alle von Vorteil.“

Die Ergebnisse des Berichts verdeutlichen, dass bis zur gesetzlichen Frist noch viel Arbeit nötig ist. Ab Juni 2025 müssen gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz viele digitale Dienstleistungen barrierefrei sein, ansonsten drohen Geldstrafen von bis zu 100.000 Euro. Eine Ausnahme gilt für kleine Dienstleister mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Umsatz von unter zwei Millionen Euro.

Michael Wahl von der BFIT-Bund hebt die Möglichkeiten der künstlichen Intelligenz im Bereich Inklusion hervor: „Künstliche Intelligenz kann im Bereich Barrierefreiheit große Potenziale entfalten. Sie erleichtert Arbeitsschritte, bringt Menschen in Kontakt und ermöglicht Aktivitäten, die ohne KI nicht möglich wären.“

Aktion Mensch, Google und die Stiftung Pfennigparade werden eine Serie von Online-Videos veröffentlichen, um Webseiten-Betreibern Handlungsempfehlungen zu geben. Diese Videos werden von prominenten Influencern unterstützt und sollen für mehr Bewusstsein und Umsetzung von Barrierefreiheit sorgen.

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