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Datenschutz: EuGH stärkt Rechte im Online-Arzneimittelverkauf

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Mehrere Pillen und Arzneimittel und Euro-Geldscheine
Foto: Mizianitka / Pixabay
Der EuGH stärkt den Datenschutz im Online-Arzneimittelhandel und erlaubt es Mitbewerbern, Verstöße gegen die DSGVO gerichtlich anzugreifen. Pharma Deutschland sieht darin ein wichtiges Signal und fordert strenge Datenschutzstandards sowie Beratungsmöglichkeiten für Verbraucher.
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem neuen Urteil entschieden, dass Mitgliedstaaten es Wettbewerbern ermöglichen können, Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Online-Arzneimittelhandel als unlautere Geschäftspraktiken zu verklagen. Der Fall, der unter der Bezeichnung C-21/23 bekannt ist, betrifft die „Lindenapotheke“ und den Verkauf apothekenpflichtiger, jedoch rezeptfreier Arzneimittel über das Internet. Das Gericht entschied, dass Daten, die Kunden bei der Bestellung solcher Medikamente eingeben – wie Namen, Adressen und Details zu den Medikamenten –, als Gesundheitsdaten im Sinne der DSGVO einzustufen sind. Diese Daten unterliegen daher einem besonders hohen Schutzstandard​.

Pharma Deutschland, der größte Pharmaverband Deutschlands, begrüßt das Urteil ausdrücklich. Dorothee Brakmann, Hauptgeschäftsführerin des Verbands, sieht in der Entscheidung ein wichtiges Signal für den Schutz sensibler Gesundheitsdaten und fordert weitere Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher. „Der EuGH hat klargestellt, dass sensible Gesundheitsdaten in allen Phasen der Bestellung und Abwicklung geschützt werden müssen“, so Brakmann. Sie plädiert zudem dafür, den Zugang zu fachkundiger Beratung beim Online-Arzneimittelkauf zu gewährleisten, um die Sicherheit der Verbraucher zu erhöhen​.

Das Urteil des EuGH hebt auch die Möglichkeit hervor, dass Mitbewerber gegen mutmaßliche Datenschutzverstöße vorgehen können, und sieht darin eine Maßnahme zur Stärkung der Rechte der Betroffenen. In Deutschland wird damit eine Debatte über die Rolle des Wettbewerbsrechts im Datenschutz entfacht. Der EuGH stellt jedoch klar, dass diese Regelung in keinem Widerspruch zu den nationalen Aufsichtsbehörden steht, die weiterhin für die Einhaltung der DSGVO verantwortlich sind. Der EuGH stärkt mit seiner Entscheidung die Möglichkeit privater Akteure, Datenschutzverstöße aufzudecken und die Rechte der Verbraucher zu schützen​.

Das Urteil könnte den Online-Arzneimittelhandel grundlegend verändern, da der Schutz von Gesundheitsdaten noch stärker in den Fokus rückt. Pharmaunternehmen und Online-Apotheken sind nun gefordert, ihre Datenschutzpraktiken anzupassen und sicherzustellen, dass die ausdrückliche Zustimmung der Verbraucher für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten eingeholt wird. Auch könnte das Urteil Signalwirkung für andere Branchen haben, in denen sensible Daten verarbeitet werden.

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