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TikTok: EU-Gericht bestätigt Gatekeeper-Status von Bytedance

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TikTok Logo auf einem Smartphone
Foto: 19 STUDIO / Shutterstock
Im Rahmen des Digital Markets Act hat das EU-Gericht die Klage von Bytedance, Betreiber der Social-Media-Plattform TikTok, gegen die Einstufung als Gatekeeper abgewiesen. Bytedance erfüllt alle erforderlichen Kriterien, einschließlich globaler Marktwert und Nutzerzahlen in der EU.
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Im Rahmen des Digital Markets Act (DMA) hat das EU-Gericht in Luxemburg die Klage von Bytedance, dem in China ansässigen Betreiber von TikTok, gegen die Entscheidung der EU-Kommission abgewiesen. Bytedance wurde im September 2023 von der Kommission als „Gatekeeper“ eingestuft, woraufhin das Unternehmen im November 2023 eine Klage auf Annullierung dieser Entscheidung einreichte. In einem beschleunigten Verfahren entschied das Gericht nun zugunsten der Kommission.

Der Gerichtshof betonte, dass Bytedance alle im DMA festgelegten quantitativen Schwellenwerte erfüllt, einschließlich des globalen Marktwerts und der Anzahl der TikTok-Nutzer in der EU. Das Gericht wies die Argumente von Bytedance zurück, wonach die finanzielle Bewertung hauptsächlich auf Aktivitäten in China basiere und das Unternehmen keine bedeutenden Auswirkungen auf den Binnenmarkt habe.

Weiterhin verwarf das Gericht die Behauptung von Bytedance, TikTok sei keine bedeutende Plattform für Geschäftsbenutzer, da es weder ein eigenes Ökosystem noch Netzwerkeffekte oder Lock-in-Effekte gebe. Trotz der Konkurrenz durch ähnliche Angebote wie Facebook und Instagram sei TikTok seit seiner Einführung in der EU 2018 rapide gewachsen und weise besonders bei jungen Nutzern eine hohe Engagement-Rate auf.

Bytedance argumentierte auch, dass das Unternehmen keine gefestigte Marktposition innehabe und von Konkurrenten wie Meta und Alphabet erfolgreich herausgefordert werde. Doch das Gericht stellte fest, dass TikTok seit 2018 seine Position konsolidiert und sogar gestärkt habe, trotz der Einführung konkurrierender Dienste wie Reels und Shorts.

Das Gericht bestätigte, dass die Kommission die Beweislast korrekt angewendet habe und kleinere Fehler in der Bewertung keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit der Entscheidung hatten. Auch die Vorwürfe von Bytedance bezüglich Verletzung der Verteidigungsrechte und des Gleichbehandlungsgrundsatzes wurden abgewiesen.

Bytedance hat nun laut Pressemitteilung die Möglichkeit, innerhalb von zwei Monaten und zehn Tagen nach Bekanntgabe des Urteils, eine Berufung beim Europäischen Gerichtshof einzulegen.

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