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Google AdSense: EU-Gericht hebt 1,5-Milliarden-Euro-Kartellstrafe auf

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Symbolik zu Recht und Gerichtsurteilen
Foto: Sora Shimazaki / Pexels

Zusammenfassung

Das Gericht der Europäischen Union hat die 1,5-Milliarden-Euro-Kartellstrafe der EU-Kommission gegen Google wegen AdSense aufgehoben. Die Strafe wurde wegen Missbrauchs der marktbeherrschenden Stellung verhängt.
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Das Gericht der Europäischen Union hat die Entscheidung der EU-Kommission aufgehoben, Google eine Kartellstrafe in Höhe von 1,5 Milliarden Euro aufzuerlegen. Die Strafe war ursprünglich verhängt worden, weil Google seine marktbeherrschende Stellung im Bereich der Online-Werbung ausgenutzt haben soll. Konkret ging es um den Dienst AdSense for Search, der es Herausgebern von Websites ermöglicht, Anzeigen anzuzeigen, die mit den Suchanfragen der Nutzer verknüpft sind. Google fungiert dabei als Vermittler und schaltet Anzeigen von Drittanbietern auf den Websites.

Die EU-Kommission hatte festgestellt, dass Google in den Verträgen mit Herausgebern, den sogenannten Google Services Agreements (GSA), Klauseln enthalten hatte, die die Einblendung von Anzeigen konkurrierender Dienste einschränkten. Dies betraf insbesondere die „Exklusivitätsklausel“, „Platzierungsklausel“ und „Vorabgenehmigungsklausel“. Nach einer Reihe von Beschwerden, unter anderem von Microsoft und der Deutschen Telekom, leitete die Kommission 2016 ein Verfahren ein. Die umstrittenen Klauseln wurden von Google im selben Jahr entfernt oder geändert.

Im März 2019 verhängte die EU-Kommission schließlich eine Geldbuße von 1,494 Milliarden Euro gegen Google, davon 130,135 Millionen Euro gesamtschuldnerisch mit der Muttergesellschaft Alphabet, wie IT-Times zurückblickt. Das heutige Urteil des Gerichts bestätigt zwar die meisten Feststellungen der Kommission, erklärt jedoch die Entscheidung zur Strafzahlung für nichtig. Laut Gericht hat die EU-Kommission Fehler bei der Beurteilung der Dauer der Vertragsklauseln sowie des von ihnen im Jahr 2016 abgedeckten Marktes gemacht. Zudem sei nicht ausreichend nachgewiesen worden, dass die drei festgestellten Klauseln jeweils einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung darstellen und zusammen einen einzigen Verstoß gegen Artikel 102 AEUV bedeuten.

Die Kommission hat die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung Berufung beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einzulegen. Erst kürzlich bestätigte der EuGH eine Geldbuße von 2,4 Milliarden Euro gegen Google wegen Missbrauchs der marktbeherrschenden Stellung im Bereich der Preisvergleichsdienste.

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