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Frau vor Rechnungen am Tisch mit zusammengeschlagener Hände
Foto: Kaboompics.com / Pexels

Weihnachten und Geschenke: Schuldenrisiko im Onlinehandel?

Lesezeit ca. 1 Minute

Laut einer bevh-Umfrage behalten Onlinekunden ihre Ausgaben gut im Blick: Über 75 Prozent prüfen vor dem Kauf, ob sie sich den Einkauf leisten können. Kaufreue ist selten, und das Risiko, sich im Onlinehandel zu verschulden, liegt bei nur 0,3 Prozent. Die Forderung nach zusätzlichen Bestätigungspflichten vor dem Versand lehnt über die Hälfte der Befragten ab.

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Trotz des häufig formulierten „Vorwurfs“, der Onlinehandel verleite Kunden zu unüberlegtem Geldausgeben, zeigen aktuelle Daten eine andere Realität. Eine neue Umfrage des Bundesverbands E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) unter 1.011 Verbrauchern kurz vor Weihnachten ergab, dass die Mehrheit ihre Online-Ausgaben sorgfältig überwacht. 75,3 Prozent achten nach eigener Aussage „immer“ darauf, ob sie sich einen Kauf leisten können, weitere 10,9 Prozent tun dies „häufig“ oder „sehr häufig“.

Die oft unterstellte Kaufreue nach Onlinebestellungen ist ebenfalls selten. Nur 7,2 Prozent der Befragten fühlen sich häufig dazu gedrängt, Käufe zu tätigen, während 87,3 Prozent ihre Entscheidungen als frei empfinden. Dies relativiert die Debatte um manipulative Verkaufsstrategien wie „Dark Patterns“.

Eine zusätzliche Bestätigungspflicht vor Versand einer Bestellung, die von einigen Verbraucherschützern gefordert wird, stößt auf wenig Zustimmung. Über die Hälfte der Befragten (52,4 Prozent) lehnt diesen Vorschlag entschieden ab, nur 22,8 Prozent sprechen sich dafür aus.

Die Umfrage beleuchtet auch das geringe Risiko von Verschuldung im Onlinehandel. Während 91,3 Prozent der Deutschen im Jahr 2023 online eingekauft haben, befinden sich nur 0,3 Prozent der Onlinekunden in Schuldenberatung. Der Anteil des E-Commerce an der durchschnittlichen Verschuldung liegt laut Destatis bei lediglich 2,1 Prozent.

Die Ergebnisse zeigen, dass viele Sorgen um unkontrollierte Ausgaben oder Überschuldung im Onlinehandel unbegründet sind. Christoph Wenk-Fischer, Hauptgeschäftsführer des bevh, sieht die Zahlen vor allem als Beleg dafür, dass Verbraucher ihre Rechte und Möglichkeiten wie das 14-tägige Rückgaberecht kennen und nutzen.

Mehr zu diesen Themen gibt es hier: Studien, Verbraucher, Weihnachten

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