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Explodierende Feuerwerkskörper am Nachthimmel
Foto: Pixabay

Sicherheit an Silvester: TÜV warnt vor illegalem Feuerwerk

Lesezeit ca. 2 Minuten

Der TÜV-Verband mahnt zur Vorsicht bei Feuerwerkskörpern. Käufer sollten nur geprüfte Produkte mit CE-Kennzeichnung wählen. Illegale Böller und Raketen bergen hohe Risiken und führen bei Verstößen zu empfindlichen Strafen.

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Ab dem 28. Dezember startet der Verkauf von Feuerwerkskörpern in Deutschland. Für eine sichere Silvesternacht empfiehlt der TÜV-Verband, Pyrotechnik nur bei seriösen Anbietern zu kaufen. Der Kauf und Gebrauch von illegalem Feuerwerk kann hohe Geldstrafen oder sogar Haftstrafen nach sich ziehen.

Dr. Hermann Dinkler, Brand- und Explosionsschutzexperte beim TÜV-Verband, warnt: „Unsachgemäßer Umgang mit Feuerwerkskörpern führt häufig zu schweren Verletzungen.“ Besonders gefährdet sind Hände, Finger, Augen und Ohren. Zudem erhöht die Feinstaubbelastung an Silvester das Risiko für Menschen mit Lungenerkrankungen.

Zu den wichtigsten Vorsichtsmaßnahmen zählen:

  • Gebrauchsanweisungen gründlich lesen und befolgen.
  • Feuerwerk nur im Freien und fern von Gebäuden oder Bäumen zünden.
  • Raketen sicher aus stabilen Behältern starten und nie in der Hand zünden.
  • Blindgänger mit Wasser löschen und nicht erneut anzünden.

Feuerwerkskörper sind in verschiedene Kategorien eingeteilt. Produkte der Kategorie F1, wie Wunderkerzen oder Tischfeuerwerk, dürfen ab zwölf Jahren verwendet werden. Herkömmliches Feuerwerk der Kategorie F2, wie Raketen und Böller, ist nur für Erwachsene ab 18 Jahren erlaubt. Höhere Kategorien (F3, F4) sind ausschließlich für professionelle Pyrotechniker zugänglich.

Der TÜV-Verband rät, nur geprüftes Feuerwerk mit CE-Kennzeichnung und BAM-Prüfnummer zu kaufen. Illegal importierte Produkte, oft aus Polen oder Tschechien, enthalten gefährlich hohe Mengen an Sprengstoff und sind verboten.

Der Besitz und Gebrauch illegaler Feuerwerkskörper wird mit bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafen bis zu 50.000 Euro geahndet. Dr. Dinkler warnt zudem vor dem Eigenbau von Knallkörpern: „Selbstgebastelte Feuerwerkskörper sind lebensgefährlich und stellen einen Verstoß gegen das Waffengesetz dar.“

Sichere Feuerwerkskörper sind an der vollständigen Registriernummer und der Prüfzertifizierung zu erkennen. Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) garantiert, dass die Produkte EU- und deutschen Sicherheitsvorschriften entsprechen.

Mehr zu diesen Themen gibt es hier: Stationärhandel, Verbraucher

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