Eine neue Studie von Buzzmatic und DataPulse Research legt offen, dass fast alle deutschen Online-Shops nicht bereit sind, die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) zu erfüllen. Ab dem 28. Juni 2025 sind Unternehmen gesetzlich verpflichtet, ihre Webseiten barrierefrei zu gestalten. Die Konsequenzen bei Nichtbeachtung sind Bußgelder, Reputationsverluste und die Ausgrenzung eines relevanten Kundenkreises: 12 % der Bevölkerung sind auf barrierefreie Inhalte angewiesen.
Die Untersuchung analysierte 2.446 deutsche E-Commerce-Websites und zeigte, dass nur 1 % der Shops die gesetzlichen Anforderungen vollständig erfüllen. Ein Großteil, 80,1 %, rangiert im „durchschnittlichen“ Bereich, während 0,2 % der Shops gravierende Defizite aufweisen und weniger als 50 von 100 möglichen Punkten erreichten.
Zu den häufigsten Barrieren zählen fehlende Seitenstrukturen (Landmarks), die eine Navigation mit Screenreadern erschweren, sowie unzureichender Textkontrast und unklare Linkbeschriftungen. Letztere lassen Nutzer oft im Unklaren, welche Inhalte oder Ziele hinter einem Link stecken.
Während Fielmann, DefShop und Starlink als positive Beispiele hervorgehoben werden, schneiden laut der Untersuchung mymuesli, KFZTeile24 und Tamaris besonders schlecht ab. „Barrierefreiheit ist mehr als eine gesetzliche Verpflichtung – sie ist ein Beitrag zu Inklusion und Chancengleichheit“, betont Raoul Schreck, Geschäftsführer von Buzzmatic.
Die Studienautoren machen deutlich, dass der Handlungsbedarf enorm ist. Neben rechtlichen Risiken drohen auch Umsatzeinbußen, da barrierefreie Webseiten nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern auch eine bessere Nutzerfreundlichkeit für alle bieten. Die Methodik der Studie basiert auf dem Lighthouse Accessibility Score und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in den Versionen 2.0 bis 2.2. Bewertet wurden Textkontraste, Navigationsstrukturen, alternative Texte und die Verwendung von ARIA-Attributen.