Neuer IBAN-Abgleich sorgt für Ärger bei Händlerüberweisungen
Banken müssen ab 9. Oktober Empfängernamen mit IBAN-Daten abgleichen – doch schon jetzt sorgen fehlerhafte Prüfungen bei Händlern für Überweisungsprobleme. Besonders betroffen sind Sammelaufträge. Die neue Regel basiert auf EU-Verordnung 2024/886 und wirft Fragen zur Haftung und technischen Umsetzung auf.

