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Asos wegen Zollnachforderungen im Visier deutscher Behörden

ASOS-Logo über dem Eingang eines Logistikzentrums
Foto: ASOS

Key takeaways

Asos steht wegen möglicher Nachzahlungen bei Einfuhrabgaben im Fokus der deutschen Zollbehörden. Der britische Modehändler bestreitet die Forderungen, sieht aber nur eine geringe finanzielle Belastung. Über 95 % der relevanten Vorgänge seien geprüft, ein Abschluss des Verfahrens wird mit Zuversicht erwartet.

Lesezeit ca. 1 Minute

Asos sieht sich mit Forderungen deutscher Zollbehörden konfrontiert. In einem laufenden Rechtsstreit geht es um mutmaßlich nicht korrekt gezahlte Einfuhrabgaben bei Warensendungen nach Deutschland, wie vier mit der Angelegenheit vertraute Personen gegenüber der Financial Times erklärten.

Mehrjährige Unstimmigkeiten bei Zollanmeldungen

Im Mittelpunkt stehen Zollanmeldungen, die sich über mehrere Jahre erstrecken und laut Asos inzwischen zu über 95 Prozent überprüft wurden. Das britische Modeunternehmen betont, dass die ermittelten Abweichungen nur zu einer zusätzlichen Steuerlast von rund 500.000 Euro führen dürften. Diese Einschätzung stützt sich auf Analysen externer Berater und sei konform mit den Bewertungsvorgaben der Welthandelsorganisation (WTO), so das Unternehmen.

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Asos hält finanzielle Risiken für gering

In einem offiziellen Statement erklärte Asos, dass sich die deutsche Tochtergesellschaft in laufenden Gesprächen und juristischen Verfahren mit den Zollbehörden befinde. Dabei handele es sich um Korrekturen vergangener Steuerzeiträume. Asos betont, dass die potenzielle Nachzahlung im Verhältnis zur Unternehmensgröße keine wesentliche Auswirkung habe.

Verfahren bleibt vertraulich

Die Generalzolldirektion in Deutschland bestätigte den Fall nicht und verweist auf rechtliche Gründe, die eine Stellungnahme zu Einzelfällen verhindern. Der Online-Modehändler gibt sich dennoch optimistisch und rechnet mit einem positiven Abschluss des Verfahrens.

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