ANZEIGE

ANZEIGE

Transparenz bei Bewertungen: Verbraucherzentrale mahnt Online-Shops ab

Symbolik für gefälschte Bewertungen im Internet
Foto: Tumisu / Pixabay

Key takeaways

Bei einer bundesweiten Überprüfung von 462 Online-Anbietern fanden Verbraucherzentralen in 122 Fällen mangelhafte Transparenz bei Kundenbewertungen. Unternehmen müssen offenlegen, ob und wie sie Rezensionen auf Echtheit prüfen. Die Ergebnisse zeigen: Weniger als 60 Prozent der Shops handeln gesetzeskonform, viele verstoßen gegen geltende EU-Vorgaben.

Lesezeit ca. 1 Minute

Zwischen April und Juli 2025 haben die Verbraucherzentralen und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die Transparenz bei Kundenbewertungen unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: Auf 122 von 462 untersuchten Webseiten wurde nicht oder nicht ausreichend dargelegt, ob und wie die Echtheit der veröffentlichten Bewertungen geprüft wird. Damit verstoßen etwa ein Viertel der Anbieter gegen geltende Informationspflichten.

Transparenz als Pflicht, nicht als Kür

Kundenbewertungen gelten als wichtiges Entscheidungskriterium beim Online-Kauf. Doch viele Unternehmen vernachlässigen die gesetzlich vorgeschriebene Transparenz zur Echtheit der Rezensionen. Anbieter sind verpflichtet, klar und sichtbar anzugeben, ob Bewertungen von echten Käufern stammen und wie dies überprüft wird – etwa durch eine Verknüpfung mit dem Bestellvorgang. Ein Verweis im Kleingedruckten oder auf einer schwer auffindbaren Unterseite reicht nicht aus.

Anzeige

Gewinnen in der Plattform-Ökonomie

von Alexander Graf – der Leitfaden für Handelsentscheider
★★★★☆ 4,4 / 5 Sterne
Jetzt bei Amazon entdecken

Rechtslage seit Mai 2022 eindeutig

Seit dem 28. Mai 2022 verpflichtet das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (§ 5b Abs. 3 UWG) Unternehmen zur Offenlegung entsprechender Prüfverfahren. Diese Regelung basiert auf einer EU-Richtlinie (2019/2161). Auch wenn keine Überprüfung stattfindet, muss dies klar kommuniziert werden. Ziel ist es, Verbraucher vor manipulierten oder fingierten Bewertungen zu schützen.

Weniger als 60 Prozent handeln gesetzeskonform

Neben den abgemahnten Anbietern zeigte die Untersuchung: 15 Prozent der überprüften Webseiten enthielten keine Bewertungen oder keine klaren Verstöße. Lediglich rund 60 Prozent der Unternehmen hielten sich an die rechtlichen Vorgaben. Stefan Brandt, Sprecher der Gemeinschaftsaktion, betont: „Die Ergebnisse zeigen deutlich, dass weiterhin erheblicher Handlungsbedarf bei der Bewertungstransparenz besteht.“

Ähnliche Artikel

Must-read

ANZEIGE
JANGER E-Commerce
Wer als Shop-Betreiber, E-Commerce Manager oder Gründer einer E-Commerce-Marke erfolgreich werden möchte, muss drei grundsätzliche Faktoren, Verkaufspsychologie, Außendarstellung und Design sowie Nutzererlebnis, verinnerlichen.

Top-News

Sponsored

Sponsored