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Briefporto könnte 2027 um mehr als 20 Prozent steigen – Bundesnetzagentur legt Rahmen fest

Briefkasten der Deutschen Post
Foto: Manfred Richter / Pixabay

Key takeaways

➟ Der anhaltende Rückgang klassischer Briefsendungen belastet die Kostenstruktur der Deutschen Post. Die Regulierungsbehörde plant deshalb größere Preisspielräume, während konkrete Tarife erst nach einem Genehmigungsverfahren feststehen.

Lesezeit ca. 3 Minuten

Die Deutsche Post könnte ihre Briefpreise ab Januar 2027 deutlich anheben. Die Bundesnetzagentur sieht für Privatkundenbriefe und Geschäftspost einen durchschnittlichen Preiserhöhungsspielraum von jeweils 20,35 Prozent vor. Bei Privatkundenpaketen sollen Preissteigerungen von durchschnittlich 10,72 Prozent möglich sein. Das geht aus einem heute veröffentlichten Entscheidungsentwurf hervor.

Die neuen Preisrahmen sollen für zwei Jahre bis Ende 2028 gelten. Konkrete Portopreise für Standardbriefe, Postkarten oder Pakete stehen allerdings noch nicht fest. Diese muss die Deutsche Post nach Abschluss des Regulierungsverfahrens gesondert zur Genehmigung vorlegen.

Briefporto erhält Spielraum für 20,35 Prozent Erhöhung

Die geplanten Anpassungsmöglichkeiten liegen deutlich über den Werten des vorherigen Regulierungsverfahrens. Für Privatkundenbriefe und Geschäftspost hatte die Bundesnetzagentur 2024 einen durchschnittlichen Erhöhungsspielraum von 10,48 Prozent festgelegt. Nun soll dieser auf 20,35 Prozent steigen.

Bei Privatkundenpaketen erhöht sich der vorgesehene Spielraum von zuvor 7,21 auf 10,72 Prozent.

Dabei handelt es sich um Durchschnittswerte für unterschiedliche Produktgruppen. Die Deutsche Post kann einzelne Leistungen stärker verteuern und andere Preise weniger deutlich verändern, solange der genehmigte Gesamtrahmen eingehalten wird.

Die Bundesnetzagentur blieb mit ihrem Entwurf unter den Forderungen des Unternehmens. Nicht sämtliche geltend gemachten Kostenpositionen wurden anerkannt.

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Sinkende Briefmengen treiben die Stückkosten

Als wichtigsten Grund für den höheren Preissetzungsspielraum nennt die Regulierungsbehörde den anhaltenden Rückgang der Briefsendungen. Unternehmen, Behörden und Verbraucher verlagern ihre Kommunikation zunehmend auf digitale Kanäle.

Auch die ab 2028 verpflichtende elektronische Rechnungsstellung zwischen Unternehmen dürfte die Entwicklung verstärken. Da die Post ihre Infrastruktur weiterhin betreiben muss, verteilen sich die Kosten auf immer weniger Sendungen.

Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller verweist deshalb auf steigende Kosten je Brief. Gleichzeitig habe die Behörde die Forderungen der Deutschen Post geprüft und verschiedene zusätzliche Kosten nicht berücksichtigt.

Inflation und Produktivität bestimmen die Preisgrenzen

Die Berechnung des sogenannten Price-Cap-Verfahrens berücksichtigt die erwartete Inflation, die Produktivitätsentwicklung sowie einen angemessenen Gewinnzuschlag.

Für den zweijährigen Regulierungszeitraum setzt die Bundesnetzagentur eine zusammengefasste Inflationsrate von 4,04 Prozent an. Grundlage sind Prognosen verschiedener Wirtschaftsforschungsinstitute für 2026 und 2027.

Die Produktivitätsentwicklung wird dagegen negativ bewertet. Für Privatkundenbriefe und Geschäftspost liegt der angesetzte Wert bei minus 16,31 Prozent, für Privatkundenpakete bei minus 6,68 Prozent.

Die negativen Werte spiegeln insbesondere die Belastungen durch rückläufige Sendungsmengen wider, die sich nach Einschätzung der Behörde nicht mehr vollständig durch Effizienzsteigerungen ausgleichen lassen.

Bundesnetzagentur erkennt nicht alle Postkosten an

Bei der Regulierung berücksichtigt die Behörde auch besondere finanzielle Verpflichtungen der Deutschen Post. Dazu gehören Kosten für die flächendeckende postalische Versorgung sowie Verpflichtungen aus der Rechtsnachfolge der früheren Deutschen Bundespost.

Personal-, Sozial- und Versorgungslasten aus dieser Rechtsnachfolge wurden vollständig anerkannt. Andere vom Unternehmen geltend gemachte zusätzliche Kosten in der Wertschöpfung und Verwaltung flossen dagegen nicht in voller Höhe in die Berechnung ein.

Die Bundesnetzagentur hatte auf Grundlage des neuen Postgesetzes außerdem erstmals die Wettbewerbsverhältnisse auf dem Briefmarkt und dem Privatkundenpaketmarkt untersucht. In beiden Bereichen stellte sie eine marktbeherrschende Stellung der Deutschen Post fest und sieht deshalb weiterhin Regulierungsbedarf.

Neue Portopreise sollen ab Januar 2027 gelten

Bis zum 30. Oktober 2026 können die Deutsche Post, Wettbewerber, Verbraucherschutzorganisationen und weitere Interessierte Stellung zum Entscheidungsentwurf nehmen.

Die endgültige Festlegung des Preiserhöhungsspielraums ist für November vorgesehen. Anschließend kann die Deutsche Post ihre konkreten Preisvorschläge für einzelne Brief- und Paketprodukte einreichen.

Nach Prüfung und Genehmigung durch die Bundesnetzagentur sollen die neuen Portopreise vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2028 gelten.

Für Verbraucher steht damit eine weitere Verteuerung von Brief- und Paketdienstleistungen im Raum. Wie stark einzelne Produkte tatsächlich teurer werden, entscheidet sich erst im anschließenden Genehmigungsverfahren.

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