Der Deutsche Werberat hat im Jahr 2025 einen deutlichen Anstieg an Beschwerden aus der Bevölkerung registriert. Insgesamt gingen bei der Selbstregulierungseinrichtung der deutschen Werbewirtschaft 1.948 Einzelbeschwerden ein. Gleichzeitig blieb die Durchsetzungsquote laut Jahresbilanz mit 93 Prozent weiterhin auf einem hohen Niveau.
Deutlich mehr geprüfte Werbemaßnahmen
Aus den eingegangenen Beschwerden ergaben sich insgesamt 1.289 Werbemaßnahmen, mit denen sich der Werberat befasste. Davon fielen 451 Fälle in den direkten Zuständigkeitsbereich der Organisation. Damit stieg die Zahl der geprüften Fälle gegenüber dem Vorjahr um rund 28 Prozent.
Weitere 838 Werbemaßnahmen lagen außerhalb der Zuständigkeit des Werberats und wurden entsprechend an andere Stellen verwiesen oder anderweitig beantwortet.
Gewinnen in der Plattform-Ökonomie
Mehrheit der Fälle ohne Beanstandung
Von den 451 geprüften Werbemaßnahmen wurden 348 nicht beanstandet. In 103 Fällen nahm der Werberat Kontakt zu den werbenden Unternehmen auf.
Die Intervention zeigte dabei häufig Wirkung: In 96 Fällen wurden Werbemaßnahmen gestoppt oder angepasst. Konkret wurden 85 Kampagnen vollständig eingestellt und neun verändert.
In weiteren 22 Fällen verzichtete die Geschäftsstelle auf ein formelles Beschwerdeverfahren, informierte die Unternehmen jedoch über die Kritik und sensibilisierte sie für die Wahrnehmung ihrer Werbung in der Öffentlichkeit.
Sieben öffentliche Rügen ausgesprochen
Insgesamt sprach der Deutsche Werberat im Jahr 2025 sieben öffentliche Rügen aus. Betroffen waren fünf Unternehmen, die zusammen sieben Werbemaßnahmen verantworteten.
Geschlechterdiskriminierende Werbung häufigster Kritikpunkt
Der häufigste Beschwerdegrund blieb auch 2025 geschlechterdiskriminierende Werbung. Insgesamt befasste sich der Werberat in 222 Fällen mit entsprechenden Vorwürfen. Damit entfielen rund 49 Prozent aller geprüften Werberatsfälle auf diese Kategorie.
Ein möglicher Grund für den deutlichen Anstieg gegenüber dem Vorjahr liegt in der Einstellung des Meldeportals „Werbemelder*in“ der Kampagnenorganisation Pinkstinks Anfang 2025. Seitdem verweist die Plattform auf das Beschwerdeformular des Deutschen Werberats.
In 173 Fällen stellte der Werberat jedoch keinen Verstoß gegen die geltenden Verhaltensregeln fest. In 49 Fällen wurden Unternehmen kontaktiert.
Weitere Beschwerdegründe
Auf Platz zwei der Beschwerdegründe lag der Themenkomplex Ethik und Moral mit 47 Fällen. Davon wurden 41 Werbemaßnahmen nicht beanstandet, während sechs gestoppt wurden.
Es folgten Beschwerden zur Alkoholwerbung mit 36 Fällen, bei denen 19 Maßnahmen als unproblematisch bewertet wurden, während 15 gestoppt und zwei geändert wurden.
Die Kategorie Diskriminierung von Personengruppen belegte mit 33 Fällen den vierten Platz der Beschwerdegründe.


