Die Finanzministerkonferenz hat sich für eine grundlegende Änderung bei der Einfuhrumsatzsteuer ausgesprochen. Künftig soll die Steuer unmittelbar mit dem Vorsteueranspruch verrechnet werden können, wodurch die bislang erforderliche Vorfinanzierung durch importierende Unternehmen entfallen würde.
Der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik begrüßt den Beschluss und sieht darin einen wichtigen Schritt für den Logistik- und Wirtschaftsstandort Deutschland. Die Branche fordert ein solches Verfahren bereits seit Jahren, weil das derzeitige System aus ihrer Sicht Liquidität bindet und zusätzliche administrative Belastungen verursacht.
Verrechnungsmodell soll Vorfinanzierung ersetzen
Bislang wird die Einfuhrumsatzsteuer bei der Zollabfertigung fällig und kann erst anschließend als Vorsteuer geltend gemacht werden. Für Unternehmen entsteht dadurch ein zeitlicher Abstand zwischen Zahlung und steuerlicher Verrechnung, der entsprechende Finanzierungsmittel erfordert.
Das geplante Modell soll beide Vorgänge künftig miteinander verbinden. Dadurch könnten Unternehmen die Einfuhrumsatzsteuer direkt mit ihrem Vorsteueranspruch verrechnen, ohne den Betrag zunächst vollständig vorfinanzieren zu müssen.
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DSLV sieht Wettbewerbsnachteil für deutsche Standorte
Nach Einschätzung des DSLV wirkt sich das bisherige Verfahren auch auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit aus. In mehreren anderen EU-Mitgliedstaaten bestehen bereits Systeme, bei denen Einfuhrumsatzsteuer und Vorsteueranspruch unmittelbar miteinander verrechnet werden.
Der Verband argumentiert, dass sich daraus Vorteile für ausländische Importstandorte ergeben können. Unternehmen könnten Warenströme über Häfen, Flughäfen oder Logistikzentren anderer EU-Staaten führen, wenn die Abwicklung dort weniger Kapital bindet und administrativ einfacher organisiert ist.
Reform soll spätestens 2030 umgesetzt werden
Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder wollen die rechtlichen, organisatorischen und technischen Voraussetzungen für das neue Verfahren schaffen. Als Zieltermin für die Einführung ist der 1. Januar 2030 vorgesehen.
Für den DSLV ist dieser Zeitraum jedoch zu lang bemessen. Hauptgeschäftsführer Frank Huster fordert, die Vorbereitungen so zu gestalten, dass das Verrechnungsmodell möglichst deutlich vor dem vorgesehenen Stichtag genutzt werden kann.
Logistikverband fordert beschleunigte Umsetzung
Der Verband verweist darauf, dass vergleichbare Verfahren in anderen europäischen Staaten bereits seit längerer Zeit etabliert sind. Aus Sicht des DSLV sollte Deutschland deshalb auf vorhandenen Erfahrungen aufbauen und die technische sowie rechtliche Umsetzung beschleunigen.
Die Reform soll Unternehmen nicht nur bei der Liquidität entlasten, sondern zugleich die Attraktivität deutscher Importstandorte erhöhen. Der DSLV verbindet mit dem neuen Modell deshalb die Erwartung, Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen europäischen Logistikstandorten zu reduzieren.




