Die in Deutschland festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer hat 2025 einen neuen Höchststand erreicht. Die Finanzverwaltungen setzten laut Statistischem Bundesamt insgesamt 21,4 Milliarden Euro fest und damit 60,8 Prozent mehr als im Vorjahr. Ausschlaggebend für den außergewöhnlich starken Anstieg waren insbesondere große Vermögensübertragungen: Bei Übertragungen ab 20 Millionen Euro erhöhte sich die festgesetzte Steuer um 146,8 Prozent.
Die Statistik erfasst allerdings nur Vorgänge, bei denen tatsächlich Erbschaft- oder Schenkungsteuer festgesetzt wurde. Vermögensübertragungen innerhalb der gesetzlichen Freibeträge sind in der Regel steuerfrei und fließen daher nicht in die Zahlen ein.
Erbschaft- und Schenkungsteuer steigen auf Rekordniveau
Auf Erbschaften entfielen 2025 festgesetzte Steuern von 13,3 Milliarden Euro. Gegenüber dem Vorjahr entspricht das einem Plus von 57,1 Prozent. Der bisherige Spitzenwert aus dem Jahr 2021 hatte bei 9,0 Milliarden Euro gelegen. Nach Rückgängen 2022 und 2023 war die Erbschaftsteuer bereits 2024 wieder gestiegen.
Noch kräftiger entwickelte sich die Schenkungsteuer. Sie erhöhte sich gegenüber 2024 um 67,3 Prozent auf 8,1 Milliarden Euro und erreichte ebenfalls einen neuen Höchststand. Seit 2019, als 1,2 Milliarden Euro festgesetzt wurden, ist die Schenkungsteuer kontinuierlich gestiegen. Gegenüber dem Wert von 4,1 Milliarden Euro aus dem Jahr 2023 hat sie sich annähernd verdoppelt.
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Übertragenes Vermögen steigt auf 141 Milliarden Euro
Insgesamt wurden 2025 Erbschaften und Schenkungen mit einem Vermögenswert von 141,1 Milliarden Euro steuerlich erfasst. Das waren 23,1 Prozent mehr als im Vorjahr. Besonders deutlich legten die übertragenen Anteile an Kapitalgesellschaften zu: Ihr Wert erhöhte sich um 128,9 Prozent auf 16,8 Milliarden Euro.
Das übertragene Betriebsvermögen erreichte 25,6 Milliarden Euro und lag damit 19 Prozent über dem Vorjahreswert. Darunter entfielen 9,8 Milliarden Euro auf sogenannte Großerwerbe mit Betriebsvermögen von jeweils mehr als 26 Millionen Euro. Dieser Wert stieg um 14,1 Prozent.
Beim Grundvermögen, zu dem bebaute und unbebaute Grundstücke gehören, erhöhte sich das Volumen um 11,2 Prozent auf 51,6 Milliarden Euro. Sonstiges Vermögen wie Bankguthaben, Wertpapiere, Beteiligungen und Genussscheine legte um 19,7 Prozent auf 45,3 Milliarden Euro zu. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen erreichte 1,8 Milliarden Euro.
Nach Einbeziehung von Nachlassverbindlichkeiten und sonstigen Erwerbsformen belief sich das steuerlich berücksichtigte Vermögen auf den Rekordwert von 150,5 Milliarden Euro. Gegenüber 2024 entspricht dies einem Anstieg um 32,9 Prozent.
Schenkungen von Unternehmensanteilen legen besonders kräftig zu
Durch Erbschaften und Vermächtnisse wurden 2025 Vermögenswerte von insgesamt 77,9 Milliarden Euro übertragen, 18,1 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Nach Berücksichtigung von Nachlassverbindlichkeiten und weiteren Erwerbsformen stieg das steuerlich berücksichtigte geerbte Vermögen um 36,2 Prozent auf 87,3 Milliarden Euro.
Bei Schenkungen erhöhte sich das Übertragungsvolumen um 28,7 Prozent auf 63,2 Milliarden Euro. Besonders auffällig war die Entwicklung bei Anteilen an Kapitalgesellschaften: Ihr Wert sprang um 148,4 Prozent auf 13,6 Milliarden Euro. Das geschenkte Betriebsvermögen wuchs um 27 Prozent auf 21,2 Milliarden Euro.
Von diesem Betriebsvermögen entfielen 9,3 Milliarden Euro auf Übertragungen von jeweils mehr als 26 Millionen Euro. Während außerdem sonstiges Vermögen und land- beziehungsweise forstwirtschaftliche Werte zulegten, sank das im Rahmen von Schenkungen übertragene Grundvermögen um 2,1 Prozent auf 18,6 Milliarden Euro.
Steuererlasse erreichen weitere 3,7 Milliarden Euro
Nicht in den regulären Ergebnissen der Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik enthalten sind Erlasse aufgrund der Verschonungsbedarfsprüfung nach Paragraf 28a ErbStG. Diese Angaben werden von den Finanzverwaltungen separat übermittelt, da entsprechende Anträge auch erst in einem späteren Berichtsjahr gestellt beziehungsweise berücksichtigt werden können.
Im Jahr 2025 wurden auf dieser Grundlage Steuern von insgesamt 3,7 Milliarden Euro erlassen. Das waren 9,9 Prozent mehr als im Vorjahr. Mit 3,4 Milliarden Euro entfiel der weitaus größte Teil auf Schenkungen, während sich die Erlasse im Zusammenhang mit Erbschaften auf 0,3 Milliarden Euro beliefen.
Die Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen damit für 2025 einen außergewöhnlich starken Anstieg sowohl des steuerlich erfassten Vermögens als auch der daraus resultierenden Steuerfestsetzungen. Besonders große Übertragungen und deutlich höhere Werte bei Unternehmensbeteiligungen trugen maßgeblich zum neuen Rekordniveau bei.


