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EU-Entwaldungsverordnung: Wirtschaft erhält mehr Zeit und weniger Pflichten

Pflanzen in einer Glühbirne
Foto: Singkham / Pexels

Key takeaways

Die EU überarbeitet die Entwaldungsverordnung (EUDR) und schafft damit Klarheit für Unternehmen: verlängerte Fristen, reduzierte Pflichten für Händler und kleinere Betriebe sowie technische Entlastung des IT-Systems. Gedruckte Produkte werden künftig nicht mehr erfasst. Der Handel begrüßt die Maßnahmen als dringend nötiges Signal für den Mittelstand.

Lesezeit ca. 2 Minuten

Die EU-Kommission hat eine wichtige Hürde für die Umsetzung der Entwaldungsverordnung (EUDR) genommen: Parlament und Rat einigten sich auf gezielte Änderungen, die Unternehmen mehr Planungssicherheit bieten und zugleich die Datenanforderungen des IT-Systems deutlich senken sollen. Ziel ist ein reibungsloses Inkrafttreten der EUDR bei gleichzeitiger Entlastung insbesondere kleiner Marktteilnehmer.

Übergangsfristen und IT-Entlastung

Die überarbeitete Regelung sieht unter anderem verlängerte Fristen für die betroffenen Unternehmen vor: Große und mittlere Unternehmen müssen die Vorschriften nun erst ab dem 30. Dezember 2026 erfüllen, Kleinst- und Kleinunternehmen haben Zeit bis zum 30. Juni 2027. Für kleine Akteure, die bereits unter die bestehende EU-Holzverordnung (EUTR) fallen, gilt ebenfalls der frühere Termin Ende 2026.

Zudem wird das IT-System, das zur Einreichung der Sorgfaltserklärungen genutzt wird, technisch entlastet. So soll es die künftig erwarteten Datenmengen zuverlässig verarbeiten können. Diese Anpassung ist entscheidend für eine funktionsfähige Umsetzung der EUDR in der Praxis.

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Weniger Bürokratie, mehr Praxistauglichkeit

Auch die Anforderungen an nachgelagerte Händler und Betreiber wurden entschärft. Künftig ist nur noch der Erstinverkehrbringer verpflichtet, eine Sorgfaltserklärung abzugeben. Weitere Akteure in der Lieferkette müssen keine Referenznummern mehr weiterleiten oder eigene Erklärungen abgeben. Zusätzlich entfällt die Pflicht zur Abgabe von Sorgfaltserklärungen für Kleinst- und kleine Primärbetreiber aus Ländern mit geringem Risiko – vorausgesetzt, die relevanten Informationen sind bereits über bestehende Datenbanken verfügbar.

Eine weitere bedeutende Änderung betrifft den Geltungsbereich der EUDR: Gedruckte Produkte wie Bücher, Zeitungen und Druckerzeugnisse werden künftig nicht mehr erfasst. Diese Ausnahme begrüßen Branchenvertreter ausdrücklich.

Positive Reaktionen aus dem Handel

Der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) sieht in der Einigung ein wichtiges Signal aus Brüssel. Präsident Dr. Dirk Jandura sprach von einem „guten Tag für den Mittelstand“. Besonders die verschobenen Anwendungsdaten und die Klarstellungen bei den Sorgfaltspflichten würden kleinen und nachgelagerten Händlern spürbar helfen. „Die Botschaft, dass kleine Unternehmen stärker entlastet werden müssen, ist endlich angekommen“, so Jandura.

Mit dem vorliegenden Kompromiss will die EU den Spagat zwischen Umwelt- und Klimazielen sowie wirtschaftlicher Umsetzbarkeit schaffen. Die förmliche Annahme durch Parlament und Rat steht noch aus, gilt jedoch als Formsache.

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